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Deponie Roitzsch Deponie Roitzsch: Entscheidung fällt gegen Bürgerinitiative

07.11.2014, 15:40
Hier soll die Deponie entstehen.
Hier soll die Deponie entstehen. André Kehrer Lizenz

Bitterfeld - Das Verwaltungsgericht Halle hat die Klage der Bürerinitiative „Keine Hochmülldeponie in Roitzsch“ gegen den relevanten Planfeststellungsbeschluss des Landesverwaltungsamtes (LVWA) Halle als unzulässig abgewiesen. Es bestätigte den Planfeststellungsbeschluß „Vorhaben zur Errichtung und zum Betrieb der Deponie DK II am Standort Roitzsch“.

Dieser Planfeststellungsbeschluss, der dem Unternehmen GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH erlaubt, eine Deponie für Erd- und Baustoffe zu errichten und zu betreiben, wurde vom Verwaltungsgericht nicht beanstandet, da nach dessen Auffassung eine Verletzung eigener Rechtspositionen des Klägers Dietmund Wolf, Vorsitzender der Bürgerinitiative, nicht begründet werden konnte.

Weiteres Vorgehen wird beraten

Deshalb, so Wolf, sei es dem Gericht auch nicht mehr auf die fachlichen Einwendungen der Bürgerinitiative angekommen. „Im Rahmen der Klagebegründung vorgetragene Risiken und Gefahren infolge der Errichtung der Hochmülldeponie in Roitzsch wurden deshalb ebenfalls nicht behandelt“, so Wolf. „Den zahlreichen von der Bürgerinitiative im Namen der Bürger vorgebrachten Einwendungen gegen das in der Öffentlichkeit stark kritisierte Deponieobjekt konnte deshalb kein Gehör verschafft werden.“ Sobald das Urteil mit Begründung vorliegt, wird die Bürgerinitiative gemeinsam mit dem Bürgermeister von Sandersdorf-Brehna die Konsequenzen dieses Urteils analysieren, das weitere Vorgehen beraten und die Bürger informieren, sagt Wolf. „Die Bürgerinitiative bedankt sich bei allen Bürgern für die geleistete Unterstützung.“ (mz)