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Erster Fall festgestellt Bussard hat Virus der Geflügelpest - Landkreis Anhalt-Bitterfeld erlässt Stallpflicht

Das Geflügel in der Stadt Zörbig und einigen Ortschaften muss ab Dienstag, 14. März, im Stall bleiben. Denn bei einem Bussard ist die gefährliche Geflügelpest nachgewiesen worden. Was zu beachten ist.

13.03.2023, 17:29
In Zörbig und einigen Gemeinden darf Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden.
In Zörbig und einigen Gemeinden darf Geflügel nur noch in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen, die gegen das Eindringen von Wildvögeln schützen, gehalten werden. (Foto: André Kehrer)

Zörbig/MZ - Das Geflügel in der Stadt Zörbig und einigen Ortschaften muss ab Dienstag, 14. März, im Stall bleiben. Denn bei einem Bussard ist die gefährliche Geflügelpest nachgewiesen worden. Das teilt Landkreis-Sprecher Udo Pawelczyk mit.