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Bitterfeld Bitterfeld: Schutz ja, Bürokratie nein

17.04.2012, 17:39

BITTERFELD-WOLFEN/MZ. - Schon seit geraumer Zeit sind Stadtrat und Verwaltung damit beschäftigt, für die ganze Stadt geltende Satzungen zu erarbeiten, zu diskutieren und zu verabschieden. Das sind 43 an der Zahl. In der Diskussion ist derzeit die Baumschutzsatzung, die jüngst im Wirtschafts- und Umweltausschuss Thema war. Uljana Wuttig-Vogler sprach darüber mit dem Ausschussvorsitzenden Wolfgang Baronius (CDU).

Wie hat der Ausschuss den Satzungsentwurf aufgenommen?

Baronius: Wir haben lange über das Papier diskutiert, weil die Auffassungen der Ausschussmitglieder doch recht unterschiedlich sind. Nach dieser Debatte fand die Satzung dann keine Mehrheit mehr. Sie ist durchgefallen.

Wieso?

Baronius: Ja, das hat mich eigentlich auch verwundert. Anfangs neigte eine Mehrheit dazu, die vorgelegte Fassung zu akzeptieren. Diese entspricht weitgehend der bisher in Wolfen gültigen Satzung. Im Laufe der Diskussion wurde eine Reihe von Bedenken und Mängeln herausgearbeitet, und ich habe zu einem Punkt einen Änderungsantrag vorgelegt, der mehrheitlich angenommen wurde. Das alles führte offensichtlich für die Mehrheit zu der Überzeugung, dass die Satzung als Ganzes noch nicht reif für eine Entscheidung ist.

Welchen Inhalt hatte denn der Änderungsantrag?

Baronius: Ich habe vorgeschlagen, dass diese Satzung nicht für Wohngrundstücke bis zu einer Größe von 1 300 Quadratmeter gelten soll.

Aus welchem Grund?

Baronius: Aus meiner Sicht sollten den Einwohnern nur Regelungen vorgegeben werden, die notwendig sind. Das trifft für die gärtnerische Gestaltung von kleinen und mittleren Wohngrundstücken nicht zu. Wir brauchen keine Satzung, die in unsere Hausgärten hinein regiert. Bei großen Maßnahmen werden Möglichkeiten gefunden, Bäume zu fällen. Aber dem kleinen Mann sollen Vorschriften gemacht werden, was er auf seinem Wohngrundstück wachsen lassen muss.

Sagen Sie das als Grundstückseigentümer?

Baronius: Ja, das sage ich auch als Grundstückseigentümer. Aber damit wir uns nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen den Naturschutz, aber er muss sinnvoll sein. Nehmen wir einmal folgendes Beispiel: Sie haben auf ihren Grundstück irgendwann mal eine Eiche, eine Linde oder einen Ahorn gepflanzt. Die werden im Schnitt 25 Meter hoch und erreichen einen Kronenbreite bis zu 15 Metern. In diesem Ausmaß dominieren sie dann ein Grundstück so, dass jede andere gärtnerische Nutzung unmöglich wird, weil andere Pflanzen und Bäume und teilweise auch die Wohnräume kein Licht bekommen. Zudem ist der Reinigungsaufwand für das Gelände und zum Beispiel auch für Dachrinne und Abläufe sehr hoch. Blüten, Blätter und Früchte müssen weggeräumt werden. Nicht zu vergessen sind mögliche Schäden an der Bausubstanz, an abgestellten Fahrzeugen und Beeinträchtigung der Wohnqualität. Aber derartige Bäume wären durch die Satzung geschützt.

Heißt das, man muss ewig mit ihnen leben?

Baronius: Nein, so ist es nicht, doch darüber müssen Mitarbeiter der Verwaltung oder gar ein Ausschuss entscheiden. Der Baum muss begutachtet werden und falls eine Fällgenehmigung erteilt wird, werden dann natürlich Kosten fällig. Zusätzlich könnten dem Eigentümer Auflagen für Ersatzpflanzungen erteilt werden. Auch die kosten Geld. Genau das will ich als unnötigen Bürokratismus vermeiden. Ohnehin hat die Stadt schon Probleme, all ihre Aufgaben zu bewältigen.

Gäbe es denn eine andere Lösung?

Baronius: Aus meiner Sicht ja. Wir müssten nur einmal nach Sachsen schauen. Dort wurde im September 2010 eine Vereinfachung des Landesumweltrechts verabschiedet. Es sieht vor, dass Bäume und Hecken in Kleingärten von den Baumschutzmaßnahmen ausgenommen sind. Daran könnten wir uns ja orientieren.

Wie geht es denn nun weiter mit der Satzung?

Baronius: Das wird man sehen. Die Beschlussvorlage wird ja auch noch in anderen Gremien des Stadtrates diskutiert. Entweder sie wird überarbeitet oder sie kommt mit den Änderungsanträgen in den Stadtrat, der dann entscheiden muss.