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Bitterfeld Bitterfeld: IPG und Betreiber des Goitzsche-Camps liegen weiter im Streit

Von Detmar oppenkowski 09.11.2012, 12:17

bitterfeld/MZ. - Bereis am 11. Oktober 2011 hat die Gesellschaft, die Eigentümer des Geländes ist, der Camp-Betreiberin Beate Köppe gekündigt. Aufgrund ihres Widerspruchs ist nun ein Gerichtsverfahren anhängig. Über den aktuellen Stand der Dinge ist derzeit wenig zu erfahren. Dennoch kommt Bewegung ins Spiel, denn der Grünen-Landtagsabgeordnete Christoph Erdmenger hat eine "Kleine Anfrage" zu der "verkehrstechnischen Erschließung von Bitterfeld-Süd" bei der Landesregierung gestellt.

Die Antworten liegen mittlerweile vor. Und: Erdmenger macht bei deren Auswertung auf einige Ungereimtheiten aufmerksam. Bereits am 10. August 2012 sprach das Oberlandesgericht Naumburg in einem anderen Rechtsstreit zwischen den beiden Parteien ein Urteil zugunsten von Beate Köppe. Hintergrund: Im Frühjahr dieses Jahres baute die IPG im Rahmen der Erschließung von Bitterfeld-Süd eine 300 Meter lange Straße durch das Camp. Beate Köppe klagte dagegen und bekam in zweiter Instanz Recht. Etwa einen Monat später - am 13. September - beantwortete die Landesregierung dann Erdmengers Anfrage. Offensichtlich ohne das Oberlandesgerichtsurteil zur Kenntnis genommen zu haben. Auf die sinngemäße Frage, ob die Baumaßnahme mit dem Einverständnis der Pächterin erfolgte, kam aus Magdeburg die Antwort: "Das Erschließungsvorhaben wurde mit den Anliegern, insbesondere dem Pächter des Goitzsche Camps, abgestimmt." Ein Passus, den Erdmenger anzweifelt. "Die Antworten in der Kleinen Anfrage widersprechen eklatant dem, was in dem Urteil steht."

Damit liegt der Schluss nahe, dass die Landesregierung Informationen ungeprüft übernommen haben könnte. Doch von wem? Auf MZ-Nachfrage verweist der stellvertretende Regierungssprecher Rainer Mettke an das mit der Anfrage befasste Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft. Dessen Sprecherin Beate Hagen sagt: "Es ist üblich, dass die Landesregierung bei der Beantwortung von Anfragen auf Zuarbeiten angewiesen ist. In diesem Falle wurde eine Zuarbeit der Stadt Bitterfeld-Wolfen zu den Fragen 3 und 4 abgefordert und in die Antworten eingearbeitet."

Dadurch übernimmt die Landesregierung in zwei strittigen Punkten - während eines laufenden Gerichtsverfahrens - die Angaben eines Verfahrensbeteiligten, denn die IPG ist ein "privatwirtschaftliches Unternehmen mit städtischer Beteiligung". Laut dem Beteiligungsbericht von 2011 hält die Stadt Bitterfeld-Wolfen 100 Prozent an der Stadtentwicklungsgesellschaft. "Damit macht sich die Landesregierung die Aussagen einer nicht neutralen Quelle zu eigen", kritisiert Erdmenger.