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Prozess vor Amtsgericht Was die Adventszeit mit dem Strafmaß in Bernburg zu tun hat

Betrunken mit dem Rad gefahren, einen anderen verprügelt: Zwei Polizisten belasten mit ihr Aussage den Angeklagten und bestätigen damit die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft. Was dem 38-jährigen Bernburger jetzt als Strafe blüht.

Von Carsten Roloff Aktualisiert: 10.12.2024, 09:23
Betrunken auf dem Fahrrad war ein 38-Jähriger in Bernburg. Außerdem soll einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Betrunken auf dem Fahrrad war ein 38-Jähriger in Bernburg. Außerdem soll einen Mann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. (Symbolfoto: dpa)

Bernburg/mz. - Erst vor mehr als einem Monat war ein 38-jähriger Bernburger mit einem Freispruch davongekommen. Damals hatten die Zeugen von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht. Diesmal stand der 38-jährige Bernburger wegen zweier anderer Delikte erneut vor dem Amtsgericht der Saalestadt.

Mit 2,52 Promille auf dem Rad unterwegs

Am 1. Juli gegen 21 Uhr war der Mann mit dem Fahrrad auf der Ernst-Grube-Straße schwer gestürzt, erlitt dabei ein Bauchtraumata und musste im Ameos-Klinikum stationär behandelt werden. Allerdings stellten die herbeigerufenen Beamten einen Atemalkoholwert von 2,52 Promille fest – wegen der Fahrradfahrt erfüllt das einen Straftatbestand.

Der zweite Vorwurf der Staatsanwältin lautete Körperverletzung: Der Angeklagte soll am 30. Dezember 2023 einen 40-jährigen Mann an der Ecke Friedensallee/Franzstraße erst an die Wand gedrückt und dann mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.

Anwalt: Mandant nicht ordnungsgemäß belehrt

Die Verwertbarkeit der Beweise wegen der Trunkenheitsfahrt zweifelte Marian Peter-Bohley an. Sein Mandant sei nicht ordnungsgemäß belehrt worden, so der Verteidiger. Die Körperverletzung hatte der Beschuldigte am ersten Verhandlungstag bestritten: „Ich war zu dieser Zeit nicht in Bernburg, habe meinen Vater in Könnern besucht. Ich kann es nicht gewesen sein. Ich habe keine Ahnung, wie mein Name in die Akte gekommen ist.“

Dafür hatten sowohl der Geschädigte als auch ein Zeuge – ein Polizist, aber an diesem Tag als Privatperson unterwegs – eine Erklärung parat. „Er hat mir eine mit der Faust verpasst. Das passiert im Suff schon mal. Ich weiß nicht, weshalb er mich geschlagen hat. Ich kann mich nicht erinnern“, so das 40-jährige Opfer. Der 43-jährige Beamte schilderte das Geschehen an jenem Wintertag jedoch sehr detailliert.

Erst aufgehört, als der Polizist sich zu erkennen gab

Er habe von seinem Küchenfenster den zunächst verbalen Streit beobachtet, der dann eskalierte. „Der Angeklagte hat ihn an die Wand gedrückt und mit der Faust einmal ins Gesicht geschlagen. Dann bin ich raus auf die Straße. Er hat von ihm abgelassen, als ich mich als Polizist zu erkennen gab“, so der Zeuge, der seine Kollegen alarmiert hatte.

Um auf Nummer sicher zu gehen, lud Strafrichter André Stelzner die zwei Beamten aus dem Streifenwagen zum zweiten Verhandlungstag vor. Und diese sprachen unisono Klartext. „Der Angeklagte ist polizeibekannt. Ihn haben wir am 30. Dezember an der Friedensallee angetroffen. Er hatte damals die Tat auch eingeräumt.“

Richter: Geldstrafe nur wegen der Adventszeit

Auf den Antrag der Staatsanwältin, fünf Monate Haft auf Bewährung, ging der Richter nicht ein. André Stelzner verurteilte den Bernburger stattdessen zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 3.200 Euro.

„Beide Tatvorwürfe sehe ich als erwiesen an und habe auch keinerlei Zweifel an der Verwertbarkeit der Beweise bei der Trunkenheitsfahrt. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe muss nicht immer zur Bewährung sein. Angesichts der Adventszeit habe ich eine Geldstrafe ausgeurteilt“, begründete der Strafrichter seine Entscheidung. Diese fällt aber angesichts der Höhe für den 38-Jährigen, der 16 Vorstrafen hat, ziemlich deftig aus.