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Tierquälerei in Baalberge Tierquälerei in Baalberge: Tauben vom Scheunendach geschossen

Von Frauke Holz 17.02.2015, 16:06
An Tauben im Stadtbild scheiden sich die Geister.
An Tauben im Stadtbild scheiden sich die Geister. Archiv/Bauer Lizenz

Baalberge - Der Wilde Westen fängt gleich hinter der Stadtgrenze Bernburgs an. Diesen Eindruck könnte man nach der Verhandlung am Amtsgericht Bernburg am Dienstag gewinnen. Denn dort musste sich ein 59-jähriger Baalberger wegen Tierquälerei verantworten. Er hatte laut Anklage am 13. März 2014 gegen 9 Uhr morgens mit einem sogenannten Kipplauf-Federdruck-Gewehr gezielt vier Tauben vom Scheunendach seiner Nachbarn geschossen. Und das anscheinend nicht zum ersten Mal, wie sich im Verlauf der Verhandlung herausstellte.

So sagte die Nachbarin des Angeklagten vor Gericht aus, dass des Öfteren geschossen wurde, auch dann, wenn sie sich mit ihrer Familie draußen aufhielt. Zwar seien die Tauben ein massives Problem auf ihrer beider Grundstücke, doch die Schüsse allein konnten die Vögel nicht lange fern halten. Als sie am besagten Tattag wiederum den Angeklagten beim Schießen „erwischte“ und tote Tauben auf ihrem Grundstück entdeckte, rief sie die Polizei.

Dass der 59-Jährige nicht wahllos, sondern gezielt geschossen habe, sah die Staatsanwaltschaft als erwiesen an. Der Angeklagte selbst war bis zum Ende der Verhandlung bei seiner Aussage geblieben, lediglich in die Luft geschossen zu haben, um die Tauben zu verjagen. Doch: „Diese Art der Selbstjustiz kann nicht geduldet werden, wenngleich es menschlich nachzuvollziehen ist“, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft, die sich für eine Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro aussprach.

„Wir sind hier nicht im Wilden Westen“

Und auch der Vorsitzende Richter ging davon aus, dass der Angeklagte bereits einige Male zuvor zur Waffe gegriffen und geschossen habe. „Wir sind hier nicht im Wilden Westen und leben auch nicht auf einer einsamen Insel“, mahnte er. Beeinträchtigungen gehören zum Leben dazu und so müsse man auch mit Heerscharen von Tauben zurechtkommen. „Sie sind uneinsichtig und ich habe den Eindruck, dass Sie das hier alles für Zinnober halten“, sagte der Vorsitzende Richter zum Angeklagten gewandt. Dennoch fiel sein Urteil milder aus, als von der Staatsanwaltschaft gefordert. „Es geht letztlich nicht um die Höhe der Strafe, sondern darum, dass Sie einen Denkzettel bekommen.“ Und dieser „Denkzettel“ im Wert von 600 Euro wird dem Tierschutzverein in Plömnitz zugute kommen. (mz)