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Verfolgungsjagd Stark betrunkener Autofahrer flüchtet mit Tempo 120 vor der Polizei durch Bernburg und rammt Auto

Die Polizei in Bernburg hat einen betrunkenen Autofahrer geschnappt. So konnten die Beamten den 38-Jährigen dingfest machen.

07.12.2025, 16:21
Die Polizei hat in Bernburg einen stark betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen.
Die Polizei hat in Bernburg einen stark betrunkenen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen. (Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Bernburg/MZ/KT. - Eine Verfolgungsjagd hat sich die Polizei in Bernburg in der Nacht zum Sonntag mit einem Autofahrer geliefert. Wie es aus dem Revier hieß, wollten Beamte ihn kurz nach Mitternacht nach einem Bürgerhinweis zunächst an der Kalistraße kontrollieren.

Auto bei der Flucht gerammt

Der 38-jährige Autofahrer wurde mit laufendem Motor seines BMW stehend durch die geöffnete Scheibe der Fahrerseite angesprochen. Doch anstatt sich kontrollieren zu lassen, trat der Mann aufs Gaspedal und flüchtete mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit von Tempo 100 bis 120. Die Beamten folgten dem Beschuldigten über die Kustrenaer Straße, die Robert-Koch-Straße, die Nitraer Straße die Straße Fourmies, die Olga-Benario-Straße bis schließlich in die Dr.-John-Rittmeister Straße. In der Olga-Benario-Straße stieß der Beschuldigte zuvor noch mit einem parkenden Pkw zusammen und verursachte einen Fremdschaden von ca. 4.000 Euro.

3,13 Promille im Blut

Vor seinem Wohnhaus stellte der Mann schließlich sein Fahrzeug ab und wollte nach Hause. Das konnten die Beamten jedoch verhindern. Nach einer Belehrung in Verbindung mit dem Tatvorwurf verweigerte der augenscheinlich stark alkoholisierte Mann, der laut Polizei lallte und stark nach Alkohol roch, zunächst den Atemalkoholschnelltest. Der freiwillige Drogenschnelltest verlief negativ. Für die erforderliche Blutprobenentnahme wurde der Mann zum Polizeirevier Bernburg gebracht. Der Schnelltest erbrachte einen Wert von 3,13 Promille. Der Führerschein des Beschuldigten wurde beschlagnahmt. Bis zum Richterspruch darf er keine Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr führen.