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Raub Raub: Gewaltsame Wegnahme

01.09.2014, 17:52

Raub ist nach deutschem Strafrecht die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mittels Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben mit der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Diese Tat ist in Paragraf 249 des Strafgesetzbuches (StGB) normiert. Es handelt sich damit um einen Diebstahl unter Anwendung eines qualifizierten Nötigungsmittels, also Personengewalt oder Drohung mit einer Gefahr für Leib und Leben. Wer sich einer solchen Tat schuldig gemacht hat, wird mit Gefängnis nicht unter einem Jahr bestraft, in minderschweren Fällen mit Haft zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.                (Quellen: Wikipedia/StGb)