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Prozess vor Landgericht Magdeburg Prozess vor Landgericht Magdeburg: Vergewaltigung ist nicht nachzuweisen

Von Torsten Adam 13.03.2014, 12:37

Bernburg/MZ - Ein 23-jähriger Flüchtling aus dem westafrikanische Guinea-Bissau ist in dieser Woche vor dem Landgericht Magdeburg wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung an einer 31-jährigen Frau zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Jugendstrafkammer folgte damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Eine ebenfalls angeklagte Vergewaltigung im November 2011 im Bernburger Asylbewerberheim am Teichweg konnte dem jungen Mann hingegen nicht nachgewiesen werden, teilte Gerichtssprecher Christian Löffler mit. Das vermeintliche Opfer, seine damalige Freundin, war trotz monatelanger bundesweiter Suche durch die Polizei nicht auffindbar und nicht zum Prozess erschienen.

Der Schwarzafrikaner stand bereits im Vorjahr vor dem Landgericht, weil ihm die Vergewaltigung einer 27-Jährigen - ebenfalls im Flüchtlingsheim - vorgeworfen wurde. Doch im Verlaufe des Prozesses verstrickte sich die als Zeugin geladene Frau, die am Borderline-Syndrom und den Folgen jahrelangen Drogenkonsums leidet, derart in Widersprüche, dass das Gericht an ihrer Glaubwürdigkeit zweifelte und den Beschuldigten in allen Anklagepunkten freisprach.

Der 23-Jährige war 2009 aus seiner Heimat nach Deutschland geflüchtet und hatte hier zwei Kinder gezeugt. Sein Lebensmittelpunkt war jahrelang die Bernburger Asylbewerberunterkunft. Inzwischen sitzt er eine zweieinhalbjährige Gefängnisstrafe in der Justizvollzugsanstalt Burg ab, wo er eine Ausbildung zum Metallarbeiter aufgenommen hat. Er war wegen Drogenhandels, Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz und Diebstahls verurteilt worden.