Pflegerin bestiehlt Blinden Nach Diebstahl bei blindem Patienten: Ehemalige Altenpflegerin wird zu Haft auf Bewährung verurteilt

Bernburg - Sie benötigte Ende des Jahres 2016 unbedingt ein Auto, war jedoch nicht „flüssig“ und musste bereits Kredite abbezahlen. Doch neue Schulden wollte die alleinerziehende Altenpflegerin nicht mehr aufbauen. Die 47-Jährige entschied sich aus der Not heraus für eine Straftat.
Laut ihrer Aussage vor Gericht erfuhr sie von Kolleginnen, dass ein blinder pflegebedürftiger Mann, den sie zu betreuen hatte, eine Summe im fünfstelligen Bereich in seiner Wohnung bunkert. Die Bernburgerin griff zu und stahl nach eigenen Angaben etwa 9.000 Euro.
Verteidiger berichtet von rund 16.000 Euro Schaden
Von der Hälfte der Summe kaufte sie sich einen Gebrauchtwagen. Der Gesamtschaden, den das Opfer erlitt, beläuft sich nach Angaben des Verteidigers auf 16.051,34 Euro.
Ob die Angeklagte allein dafür verantwortlich ist, ließ sich nicht klären. „Es tut mir sehr leid. Ich habe aus der Not heraus gehandelt und bereue diese Tat“, erklärte die 47-Jährige vor Gericht. Bereits als sie Anfang 2017 vom Rechtsanwalt des Geschädigten mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert wurde, gab sie ihre Tat zu und erhielt daraufhin von ihrem Arbeitgeber die Kündigung.
Angeklagte gestand Diebstahl 2017 - und wurde gekündigt
Auf zivilrechtlichem Weg hatte die Frau anschließend der Wiedergutmachung des entstandenen Schadens zugestimmt und 1.700 Euro zurückgezahlt. Als sie jedoch nicht mehr in der Lage war, die Rate zu zahlen und um eine Verringerung der monatlichen Zahlung bat, wurde dies vom Rechtsanwalt des Opfers abgelehnt.
Es kam zur Strafanzeige. Trotz des Geständnisses und der bisher weißen Weste im Bundeszentralregister beließ es Richter André Stelzner nicht bei einer Geldstrafe. „Das Näheverhältnis zum Opfer kommt erschwerend hinzu“, so die Staatsanwältin im Plädoyer.
Der Richter blieb etwas unter deren gefordertem Strafmaß von sechs Monaten auf Bewährung. Sein Urteil lautete drei Monate Freiheitsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre.
Die Altenpflegerin ist nunmehr vorbestraft. „Ihnen ist die finanzielle Situation über den Kopf gewachsen“, sagte der Richter. „Sie haben das Vertrauensverhältnis schändlich missbraucht. Das ist menschlich völlig daneben und erbärmlich. Aber das haben Sie bereits selbst erkannt.“ (mz)