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Miete von Hartz-IV-Empfängern Miete von Hartz-IV-Empfängern: Jobcenter reagiert auf Gerichtsurteil

Von Torsten Adam 17.08.2019, 09:56
Das Portal des Jobcenter des Salzlandkreises an der Parkstraße 11 in Bernburg.
Das Portal des Jobcenter des Salzlandkreises an der Parkstraße 11 in Bernburg. Pülicher

Bernburg - Hartz-IV-Empfänger im Altkreis Bernburg können rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres mehr Geld für ihre Unterkunft erhalten. Die Maximalsätze, die das Jobcenter an die Bedarfsgemeinschaften zur Begleichung der Kaltmiete und Betriebskosten zahlt, sind gegenüber der bisher geltenden Richtlinie gestiegen.

Die Behörde hat wie angekündigt ihr sogenanntes schlüssiges Konzept überarbeitet und damit auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes (BSG) in Kassel reagiert.

Bundessozialgericht hatte die Bemessung der Wohnungsmieten für unrechtmäßig erklärt

Das BSG hatte am 30. Januar das Vorgehen mehrerer Jobcenter bei der Bemessung der Wohnungsmieten von Hartz-IV-Empfängern für unrechtmäßig erklärt. Konkret kritisierten die Richter, dass innerhalb eines Vergleichsraums unterschiedliche Mietkategorien gebildet wurden.

Im Salzlandkreis galten bislang in den drei Städten Bernburg, Aschersleben und Schönebeck andere Maximalsätze als im Umland. Jobcenter-Leiter Thomas Holz kündigte daraufhin gegenüber der MZ eine rechtskonforme Überarbeitung des Konzeptes an, die auch einer juristischen Überprüfung in laufenden Klageverfahren standhalte - eine höhere dreistellige Zahl sei noch nicht entschieden. Diese Neuberechnung liegt seit wenigen Tagen vor und tritt rückwirkend zum Jahresanfang in Kraft.

Mitarbeiter des Jobcenter überarbeiten nun die Berechnungen, Arbeitslose bekommen Änderungsbescheide

„Die betroffenen Kunden wurden bereits mit den aktuellen Leistungsbescheiden zu einer eventuellen Änderung ihres Leistungsanspruchs informiert“, sagte Jobcenter-Sprecherin Rebekka Hartmann. Die Mitarbeiter würden die Berechnungen fortlaufend überarbeiten, sodass Leistungsberechtigte in den kommenden Monaten entsprechende Änderungsbescheide erhalten.

Welche finanziellen Auswirkungen die neue Richtlinie im Detail für das Jobcenter hat, konnte Rebecca Hartmann noch nicht sagen. Offenbar werden die Ausgaben aber ansteigen. Bislang erstattete die Behörde den 11.500 Bedarfsgemeinschaften im Salzlandkreis jedes Jahr rund 40 Millionen Euro Unterkunftskosten.

Single-Haushalt in Bernburg bekam bisher maximal 270 Euro Wohnkosten-Zuschuss pro Monat

Ein Single-Haushalt in Bernburg erhielt am Jahresanfang noch bis zu 270 Euro für Miete und Betriebskosten. Weil der Salzlandkreis seine Angemessenheitswerte alle zwei Jahre anhand der Entwicklungen des sachsen-anhaltischen Verbraucherpreisindexes anpasst, zahlte das Jobcenter bereits ab 1. März schon höchstens 274,50 Euro an alleinstehende Hartz-IV-Empfänger in der Kreisstadt. Die Obergrenze ist mit dem überarbeiteten Konzept nun noch einmal auf 284,50 Euro gestiegen.

Dieser Maximalsatz gilt jetzt ebenfalls für Singles im Rest des Altkreises Bernburg. Weil sich auf dem Land schwieriger Miniwohnungen finden lassen, hatte das Jobcenter ihnen zuletzt mit 279,50 Euro bereits fünf Euro mehr zugebilligt als allein lebenden Bernburgern. Diese Unterscheidung zwischen Stadt und Land ist auf Forderung des Bundessozialgerichts nunmehr passé.

Jobcenter hat zur Berechnung der Unterkunftskosten von Hartz-IV-Empfängern vier Vergleichsräume im Salzlandkreis gebildet

Auch ein Fünf-Personen-Haushalt darf für seine Wohnung jetzt mehr Geld ausgeben - 489,60 Euro. Zuletzt waren die Unterkunftskosten auf 471,60 Euro in Bernburg und 440,10 Euro im Rest des Altkreises begrenzt.

Innerhalb des Salzlandkreises hat das Jobcenter vier Vergleichsräume gebildet, die sich an den ehemaligen Altkreisgrenzen orientieren. Im Raum Schönebeck werden Hartz-IV-Empfängern die höchsten Unterkunftskosten gewährt, in der Region Staßfurt (außer bei Alleinstehenden) die geringsten.

(mz)