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Malzfabrik in Könnern Malzfabrik in Könnern: Baggerzähne packen sich Malzfabrik

Von Paul Spengler 31.01.2006, 20:28

Könnern/MZ. - Am 31. Dezember 1990 stellte die Malzfabrik an der Köthener Straße in Könnern ihren Produktionsbetrieb ein. Die Silos, Produktions- und Lagergebäude auf der rund sechs Hektar großen Fläche waren damit dem Verfall preis gegeben. Und es fand sich lange Jahre niemand, der sich an die von der Treuhand verwalteten Fläche heran gewagt hätte.

Seit Anfang dieses Jahres sind nun Bagger auf der rund sechs Hektar großen Fläche angerückt.

Innerhalb dieses Jahres will Falk Lehm aus Annaberg-Buchholz die alten Anlagen beräumen. Der 34-jährige Abrissunternehmer hat sich mit dem privaten Besitzer der Fläche - einem Geschäftsführer und Gesellschafter der Landsberger Brauerei - über das weitere Vorgehen geeinigt. Zuvor hatte die Stadt Könnern mit finanzieller Hilfe des Landes eine Machbarkeitsstudie erarbeiten lassen. Diese soll Möglichkeiten aufzeigen, wie die Industriebrache nach der Beräumung wirtschaftlich genutzt werden kann.

Für eine spätere Vermarktung gilt der Standort als entscheidender Vorteil. Neben der Nähe zur Autobahn A 14 liegen die Eisenbahnschienen gleich nebenan. Eine gewerblich-logistische Nutzung ist dabei denkbar. Rund 180 000 Kubikmeter umfassen die verfallenen Industriegebäude. Eine Zahl, die dem baufachlichen Laien wenig sagt. Rechnerisch würden rund 400 Einfamilienhäuser in die alten Produktions- und Lagerhallen passen. Sauer ist Generalunternehmer Lehm derzeit vor allem auf Leute, die versuchen, Material von dem Gelände zu schleppen. "Jeder Diebstahl wird zur Anzeige gebracht", warnt der Unternehmer. Schließlich muss er seine Mitarbeiter auch aus der Verwertung der alten Baustoffe bezahlen.

"Wir sind erst einmal froh, dass dieser Schandfleck verschwindet", sagt Mario Braumann vom Planungsamt der Einheitsgemeinde Könnern.

Nachdem es in der Vergangenheit auf dem Gelände schon einen Brand gab, steht auch für Braumann fest, dass ein Unternehmer allein schon aus Haftungsgründen darauf achten muss, dass kein Unbefugter sein Gelände betritt.