Könnern Könnern: Broiler-Wagen blockiert Behinderten-Parkplatz

Könnern/MZ - „Wir werden solange kontrollieren, bis jeder Bürger begreift, dass diese Parkplätze nicht für jedermann da sind“, sagt Marco Kopitz. Der Sprecher des Polizeirevieres Salzlandkreises kündigt damit an, dass die Polizei ihre gemeinsamen Überprüfungen mit dem Bernburger Ordnungsamt zur korrekten Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen fortsetzen wird. Denn noch viel zu oft würden die Vorschriften ignoriert.
Hähnchengrill-Verkaufswagen parkt auf Behindertenparkplätzen
Nicht nur in der Kreisstadt. Auch in Könnern. Dort parkte in jüngster Vergangenheit jeden Donnerstag ein Hähnchengrill-Verkaufswagen direkt vor dem Eingang des Netto-Marktes - quer über beide Behindertenparkplätze. Ralf Düring aus dem altmärkischen Klötze, selbst körperbehindert, wandte sich daraufhin an das städtische Ordnungsamt: „Ich bitte Sie, im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht gegenüber Menschen mit Behinderung(en) als öffentliche Behörde dafür Sorge zu tragen, dass diese offensichtliche Ordnungswidrigkeit (...) schnellstmöglich abgestellt wird“.
Auch die Polizei in Bernburg nahm sich des Missstandes an und schaute sich vor Ort um. Ergebnis: Da es sich zwar um ein Privatgrundstück handelt, das aber für jedermann öffentlich zugänglich ist, könnten die Beamten hier tätig werden. Allerdings geht dies aufgrund einer mangelhaften Beschilderung der Stellflächen nicht. Es fehlt das Verkehrszeichen 314 „Parkplatz“. Allein das an der Marktfassade angebrachte Zusatzzeichen 1044-10 (ein Piktogramm eines Rollstuhlfahrers) reicht nicht aus, erklärt Marko Kopitz.
Gespräch mit der Netto-Marktleiterin
Insofern habe der Fahrer des Hähnchenverkaufswagens zwar keine Ordnungswidrigkeit begangen, trage aber eine moralische Schuld, schätzt Könnerns Bau- und Ordnungsamtsleiter Mario Brauns die Situation ein. Nach MZ-Anfrage hat er inzwischen ein Gespräch mit der Netto-Marktleiterin geführt - mit dem Resultat, dass die beiden Behindertenparkplätze am vergangenen Donnerstag erstmals nicht mehr blockiert wurden.
Damit die Stellflächen rechtssicher für Menschen mit Handicap ausgewiesen sind, muss nun nur noch ein entsprechendes Parkplatz-Verkehrszeichen (ein weißes P auf blauem Untergrund) her. Wenn eine entsprechende Beschilderung Teil der 2003 vom Bauordnungsamt des Landkreises erteilten Baugenehmigung war, habe der Supermarktbetreiber das fehlende Verkehrszeichen noch zu organisieren, sagt Mario Brauns. Warum es nicht vorhanden ist, bleibt wohl für immer im Dunkeln. „Bei der Abnahme 2004 waren die Stellplätze gesetzeskonform angeordnet“, teilte das Bauordnungsamt der MZ auf Nachfrage mit. Und weiter: „Die Beschilderung ist ordnungsgemäß am Gebäude des Netto-Marktes angebracht.“ Dies sieht die Polizei indes anders.