Gutschein ebnet älteren Arbeitslosen Weg in den Job
KÖNNERN/MZ. - Das Besondere dabei: Helmut Zöhe ist heute 58 Jahre alt und damit in einem Alter, das als "Vermittlungshemmnis" gilt, wie Petra Bratzke, Leiterin der Agentur für Arbeit Dessau-Rosslau, am Donnerstag bei einem Vor-Ort-Termin in dem Unternehmen mitteilte. Momentan ist Zöhe über einen Eingliederungsgutschein der Arbeitsagentur beim Unternehmen Rakowski beschäftigt.
Der Eingliederungsgutschein gehört zu den Leistungen der Agentur für Unternehmen, durch die speziell ältere Arbeitslose wieder eine Beschäftigung finden sollen. Beim Gutschein zahlt die Agentur für maximal zwölf Monate einen Lohnzuschuss bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Arbeitnehmer muss für mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. "Momentan haben wir im Arbeitsamtsbezirk 100 Arbeitnehmer, die über einen solchen Gutschein eine neue Beschäftigung gefunden haben", sagte die Arbeitsamtschefin.
Für die Firma Rakowski war der Gutschein aber nicht der Grund für die Einstellung von Helmut Zöhe. "Wir haben dringend einen Elektriker gesucht", erklärte Geschäftsführer Erhard Gust. Unter den von
der Arbeitsagentur angeforderten Bewerbern sei auch Zöhe gewesen und habe sich als der geeignetste Mitarbeiter erwiesen. Die Anstellung bei Rakowski wurde zunächst ohne den Gutschein vorgenommen. "Herr Zöhe hatte uns beim Einstellungsgespräch auf den Gutschein hingewiesen. 'Den vergessen wir erst mal', habe ich ihm darauf hin geantwortet", erzählte die Prokuristin des Unternehmens, Rosemarie Zimmermann. Und das hatte seinen guten Grund: "Wir müssen erst sicher sein, dass der potenzielle neue Mitarbeiter auch genau zu uns passt", sagte Gust. Denn die Rakowski GmbH arbeite in sehr sensiblen Bereichen ihrer Kunden - beispielsweise bei der Anlagenreinigung der Zuckerfabrik Könnern. "Da muss ich mich zu 100 Prozent auf meine Mitarbeiter verlassen können", meinte der Geschäftsführer. Und als sich dann nach einer Probezeit herausgestellt hatte, dass Hartmut Zöhe genau ins Team passt, "dann habe ich natürlich auch auf die Fördermöglichkeiten über den Eingliederungsgutschein zurückgegriffen", sagte Gust.
Denn bei Rakowski finden nur fachlich qualifizierte und auch sozial kompetente Arbeitnehmer eine Anstellung. "Unsere Mitarbeiter müssen flexibel einsetzbar und in der Lage sein, mit unseren Kunden qualifiziert umzugehen", so Gust. Als Dienstleister sei das Unternehmen in der Industriereinigung und Gebäudeservice, im Kanal- und Kleinkläranlagenservice, bei der Fäkalienabfuhr und im Fettabscheideservice, bei Abbruch und Entkernung, in der Altbausanierung und bei Baureparaturen sowie im Bereich Arbeitnehmerüberlassung tätig.
Bei Rakowski regeln die Bedürfnisse der Kunden den Dienst der Mitarbeiter. "Wir arbeiten im Schichtsystem und haben einen Bereitschaftsdienst." Letzterer gehe rund um die Uhr an allen Tagen im Jahr. So sei es keine Ausnahme, wenn Rakowski-Mitarbeiter auch an Feiertagen im Einsatz seien. Zu Silvester letzten Jahres beispielsweise beseitigte das Unternehmen am Abend eine Rohrverstopfung in einer Gaststätte in Edderitz bei Köthen. "Wie man uns sagte, war keine andere Firma bereit, zu kommen." Andere Mitarbeiter übernahmen am Silvesterabend wegen des starken Schneefalls den Winterdienst am Klinikum Bernburg - "sie waren die ganze Nacht draußen, obwohl sich jeder von ihnen den Silvesterabend ganz anders vorgestellt hatte."
Im Fall von Hartmut Zöhe übrigens bekommt das Unternehmen eine Förderung von 30 Prozent des Arbeitsentgelts, sagte Petra Bratzke. Bei älteren Arbeitslosen ab 58 Jahren bestehe übrigens ein Anspruch auf den Eingliederungsgutschein. Gefördert werden solche Arbeitslose, die einen Mindestanspruch auf Arbeitslosengeld von zwölf Monaten haben und kein Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehen.