Apotheken stellen Digitalzertifikat aus Gesundheitsamt des Salzlandkreises verschickt keine Bescheide an Genesene mehr
Positiver Corona-Befund eines Labors genügt laut Landesverwaltungsamt seit diesem Monat als Nachweis der Infektion.

Bernburg/MZ/tad - Corona-Infizierte im Salzlandkreis erhalten künftig keine sogenannte Genesenen-Bescheinigung mehr vom Gesundheitsamt. Das Landesverwaltungsamt informierte die Kreisverwaltung nach deren Angaben schriftlich darüber, dass ein solcher Nachweis über die Genesung nach einer laborbestätigten Infektion mit dem Virus seit 1. März nicht mehr gesondert auszustellen ist, insbesondere nicht mit einer Dauer zum Genesenen-Status. Das Landesverwaltungsamt verweist in diesem Zusammenhang auf verschiedene Urteile von Verwaltungsgerichten sowie auf die Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung, die einen behördlichen Genesenen-Nachweis ausdrücklich nicht vorsieht. Bisher hatte der Salzlandkreis auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung der Bundesregierung derartige Zertifikate ausgestellt.
Bestätigung durch Amt überflüssig
Ausreichend sei laut Landesverwaltungsamt nunmehr die schriftliche Bestätigung eines laborbestätigten positiven Corona-Tests, der den Namen des Getesteten sowie das Datum der Abnahme der Probe enthält. Es bedürfe keiner zusätzlichen Bestätigung durch das Gesundheitsamt.
Digitalzertifikat gilt 180 Tage
Einwohner aus dem Salzland, die ein digitales Genesenen-Zertifikat wünschen, können sich laut Kreisverwaltung mit der Bescheinigung über das positive Testergebnis an Apotheken wenden, sofern das Datum der Abnahme des dem Befund zu Grunde liegenden Probematerials mindestens 28 Tage zurückliegt. Nach aktuellen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts gilt das Genesenen-Zertifikat ab Infektionstag für zuvor Ungeimpfte 90 Tage lang, für doppelte Geimpfte 180 Tage. Rein technisch lässt sich indes nach Angaben des Deutschen Apothekerverbandes das digitale Zertifikat für alle Genesenen gleichermaßen nur für 180 Tage ausstellen.