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AZV "Saalemündung" AZV "Saalemündung": Prozess gegen Ex-Geschäftsführer wird neu aufgerollt

Von Torsten Adam 30.11.2015, 12:47
Das Landgericht in Magdeburg
Das Landgericht in Magdeburg dpa Lizenz

Nienburg/Calbe - Am kommenden Donnerstag, 3. Dezember, wird der Untreue-Prozess gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Saalemündung“ vor dem Landgericht Magdeburg neu aufgerollt.

Berufung durch beide Seiten

Der 46-jährige Michael Tecklenburg war vor drei Monaten vom Amtsgericht Magdeburg unter teilweisem Freispruch zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt worden. Dagegen hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

Nach Angaben von Landgerichtssprecher Frank Löffler soll sich Michael Tecklenburg zusammen mit seinem Stellvertreter Thomas Thamm ab 1. Juli 2007 rechtswidrig von der Besoldungsgruppe A13 in die A14 befördert haben. Dem AZV, der unter anderem auch Nienburg und einige Ortsteile entsorgt, sei hierdurch ein Schaden von rund 18.000 Euro entstanden. Um im Jahr 2012 eine drohende fristlose Kündigung des stellvertretenden Geschäftsführers zu verhindern, sollen Tecklenburg und Thamm darüber hinaus eine Vereinbarung zur fristgemäßen Kündigung mit Abfindung geschlossen haben, wodurch Saalemündung einen weiteren Schaden von etwa 28.000 Euro erlitten haben soll. Zudem hat der Beschuldigte sich laut Anklage in den Jahren 2009 und 2010 rechtswidrig zwei Vorschüsse von insgesamt zirka 10.300 Euro zur Behebung persönlicher Liquiditätsengpässe auszahlen haben lassen, die er jeweils am Jahresende mit Zinsen zurückgezahlt hatte.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten Thomas Thamm war gegen Zahlung einer Geldauflage von 1.750 Euro zugunsten der Landeskasse eingestellt worden.

AZV will Zivilklage einreichen

Für den Berufungsprozess, der am Freitag, 7. Dezember, fortgesetzt werden soll, sind vier Zeugen geladen. Mit einem Urteil wäre aber nur das strafrechtliche Kapitel geschlossen. Auf zivilrechtlichem Wege will der Abwasserzweckverband nach Angaben des neuen Geschäftsführers Uwe Scholz von seinem ehemaligen Führungsduo noch einen Schaden im niedrigen siebenstelligen Betrag vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg einklagen. Nach MZ-Informationen sollen Tecklenburg und Thamm nicht nur ohne Zustimmung der Verbandsversammlung Verträge mit externen Beratern im Umfang von 700.000 Euro abgeschlossen haben. Ihnen wird auch angelastet, einen Kredit an eine zwischenzeitlich pleite gegangene Firma in Tangermünde über 400.000 Euro ausgereicht zu haben, die mit dem Darlehen ein von beiden mitentwickeltes patentiertes Verfahren zur Phosphatdüngergewinnung aus Klärschlamm auf Praxisreife testen sollte.

Strafanzeige im Jahr 2012 gestellt

Im Jahr 2012 war bekannt geworden, dass es beim AZV mit Sitz in Calbe Unregelmäßigkeiten gibt. Entdeckt hatte sie eine vom Kreisrechnungsprüfungsamt mit der Testierung des Jahresabschlusses 2010 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Verbandsversammlung fasste daraufhin in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht den Beschluss, Tecklenburg zu suspendieren und seinen Stellvertreter Thamm fristlos zu entlassen. Später wurde Tecklenburg dann endgültig seines Amtes enthoben. Weil beide Männer durch im Alleingang geschlossene Verträge Gelder in erheblicher Höhe zweckentfremdet haben sollen, stellte die Verbandsversammlung auch Strafanzeige wegen Untreue. (mz)