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Amtsgericht entscheidet  Amtsgericht entscheidet : 750 Euro Strafe, weil Mann heimlich Frauen filmt

22.08.2017, 05:55
Das Amtsgericht in Bernburg
Das Amtsgericht in Bernburg Archiv/Pülicher

Bernburg - Am Ende hat der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe doch eingeräumt. Wahrscheinlich, um einer höheren Strafe zu entgehen und sich die Schmach eines weiteren Verhandlungstages zu ersparen, denn dann wären alle geschädigten Frauen zu Wort gekommen.

So wurde der 32-Jährige letztlich gleich am ersten Verhandlungstag wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von insgesamt 750 Euro vor dem Bernburger Amtsgericht verurteilt.

Amtsgericht entscheidet: Aufnahmen auf Dachboden und in der Wohnung gegen den Willen der Frauen

Ihm wurde vorgeworfen, in elf Fällen Bild- und Videoaufnahmen von Frauen gegen deren Willen und ohne deren Einverständnis erstellt zu haben. Diese soll er dann auf seinem Computer gespeichert und privat genutzt haben.

Die Aufnahmen entstanden im Zeitraum vom 1. Dezember 2012 bis 11. Oktober 2016 auf einem Dachboden und in der Wohnung des Angeklagten.

Dabei installierte er heimlich eine versteckte Kamera in seinem Badezimmer und filmte die Frauen ohne deren Einverständnis beim Gang auf die Toilette oder fotografierte sie gegen ihren Willen beim Umziehen.

Der arbeitslose Angeklagte ist Hobbyfotograf und lud die Frauen zu einem Fotoshooting zu sich nach Hause ein.

Amtsgericht entscheidet: Grund für Anbringen von Kameras spielt keine Rolle

Dass die Aufnahmen von ihm stammen, bestritt der Angeklagte auch gar nicht. Nur legte er seine eigene Sichtweise dar, warum er die Aufnahmen tätigte.

So habe er in seiner Wohnung Kameras anbringen lassen, um sich vor Diebstählen zu schützen. Er sei in der Vergangenheit des Öfteren bestohlen worden.

Zudem seien die Fotoaufnahme mit Zustimmung der Frauen erfolgt und diese hätten auch von der Kamera gewusst.

„Ich bin auf jeden Fall kein Perverser und habe die Aufnahmen auch nicht auf meinem Computer gespeichert“, stellte der gebürtige Bernburger klar, doch das Gericht schien dies nicht zu interessieren.

„Es spielt keine Rolle, warum sie das gemacht haben. Sie haben gegen den Willen der Frauen Bild- und Videoaufnahmen vorgenommen. Eine Frau hat sich vor der Kamera schützend weggedreht. Das ist ein Zeichen, dass sie das nicht wollte“, sagte Strafrichter André Stelzner. (mz/ts)