Amtsgericht Bernburg Amtsgericht Bernburg : Unterschriften auf Examen falsch?

Bernburg - Mit der Aussage von drei Zeugen hat der Prozess gegen einen Rechtsanwalt aus dem Altkreis Bernburg am Montagmorgen seine Fortsetzung am Amtsgericht der Saalestadt erfahren.
Vor dem Schöffengericht ist ein 41-jähriger Anwalt angeklagt, dem die Staatsanwaltschaft Magdeburg Urkundenfälschung vorwirft. Es geht unter anderem um fragliche Examen sowie um Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei, die gar nicht existiert.
In diesem Rahmen veranlasste die Staatsanwaltschaft am 7. November 2013 eine Hausdurchsuchung des Angeklagten. Diese war Hauptbestandteil der Verhandlung am Montag, die noch mindestens drei weitere Fortsetzungstermine beinhaltet.
Befangenheitsantrag gestellt
Der Verhandlungsbeginn wurde seitens des Gerichtes zwar für 9.30 Uhr festgelegt, verschob sich dann aber auf 11.35 Uhr: Der Angeklagte hatte kurz vor Verhandlungsbeginn per Fax einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter André Stelzner gestellt.
Amtsgerichtsdirektor Tobias Hoffmann prüfte den Antrag anschließend eingehend, verlas zuvor aber eine Erklärung Stelzners. Darin erläutert dieser, dass der Angeklagte den Verlauf der Hauptverhandlung „verzerrt“ darstellen würde und Stelzner sich „nicht befangen“ fühle.
Zusammen mit seinem Verteidiger vertritt der Angeklagte die Auffassung, dass man ihm unberechtigterweise hohe Verfahrenskosten anlasten möchte. Dies würde unter anderem durch einen Zeugenbeistand und auch durch die Anwesenheit von Justiz-Wachtmeistern geschehen, so der Angeklagte.
Antrag haltlos
Der zuständige Staatsanwalt schlug sich aufgrund der gesamten Verhaltensweise des Angeklagten, der sehr harsch während der Verhandlung auftritt, auf die Seite Stelzners. „Der Angeklagte hat die Angewohnheit, jedem ins Wort zu fallen, wenn dieser etwas sagt, was ihm nicht passt“, so der Staatsanwalt. Der Vorsitzende Richter Stelzner hätte dem Ganzen „nur Einhalt geboten“, was schließlich auch seine Aufgabe sei, so der Staatsanwalt. Daher sei der Antrag haltlos.
„Der Angeklagte fühlt sich als Opfer einer Verschwörung“, ergänzte der zuständige Staatsanwalt. Dem Angeklagten wurde neben seinem eigenen Verteidiger ein Pflichtverteidiger an die Seite gestellt. Dass der auf der Anklagebank sitzende Rechtsanwalt darüber nicht sehr glücklich ist, machte er in der offenen Kommunikation mit seinem Pflichtverteidiger deutlich.
„Sie kennen den Sachverhalt nicht, Sie haben keine einzige Akte und seit mehr als einem Jahr haben Sie nicht mehr mit mir gesprochen - Sie sind eine Schande“, sagte der Angeklagte mit erhobener Stimme in Richtung seines Pflichtverteidigers.
Grob fehlerhaft
Nach einer Unterbrechung der Fortsetzungsverhandlung verlas Amtsgerichtsdirektor Hoffmann seine Entscheidung. „Den Antrag der Besorgnis der Befangenheit lehne ich ab“, so Hoffmann. Seine Entscheidung begründete er unter anderem damit, dass der Antrag „grob fehlerhaft“ sei. Außerdem sei der Vorwurf des Anlastens von hohen Verfahrenskosten eine Unterstellung seitens des Angeklagten.
Nach der Verkündigung konnte die Verhandlung ihren gewohnten Verlauf nehmen. Zuerst sagte ein Polizist aus, der an der Hausdurchsuchung am 7. November 2013 beteiligt war.
Beamten bedroht
Durchsucht wurde dabei das Haus des Angeklagten, in dem er zusammen mit seinen Eltern wohnt. Den Polizisten soll der Angeklagte später bedroht haben. Dazu spielte der Beamte eine Aufzeichnung einer Mailbox-Nachricht ab. „Ich werde dich auffinden und aufschlitzen“, heißt es in der Nachricht, die der Polizist mit seinem Smartphone aufgezeichnet und so gesichert hat.
Der Pflichtverteidiger des Angeklagten erklärte nach Abspielen der Aufnahme, dass man die Stimme nicht eindeutig zuordnen könne, deshalb sei ein Stimmgutachten von Nöten - wenn der Angeklagte einverstanden sei.
Der Polizeibeamte berichtete außerdem von den sichergestellten Dokumenten, die vor Ort aufgefunden wurden. Dabei seien unter anderem Examen gefunden worden, die am selben Tag in Bayern und in Sachsen-Anhalt abgelegt worden seien.
„Das kann unmöglich sein. Wie soll man das schaffen?“, so der Polizist. Des Weiteren sagte auch der leitende Polizist der Durchsuchung vor Gericht aus. Im Detail berichtete er, was wo gefunden wurde. Der Angeklagte wollte dabei vor allem wissen, ob der Durchsuchungs-Befehl auch für die Räumlichkeiten der Eltern galt.
Fehler im Bericht
Da die Zimmer nicht eindeutig Personen zugeordnet waren, konnte die Polizei alle Räume und Fahrzeuge durchsuchen, die auch der Angeklagte nutzen durfte. Bei der Aussage fiel dann auf, dass auf der Bilddokumentation der Durchsuchung ein Renault sichtbar ist, im Durchsuchungsbericht aber von einem Ford die Rede ist - das Fahrzeug wurde aber acht Jahre vor der Durchsuchung schon verkauft. Dahinter steckt anscheinend ein Fehler im Bericht.
Bei der damaligen Durchsuchung war auch ein Staatsanwalt involviert, den der Angeklagte später in dessen Wohnung aufsuchte - der Staatsanwalt rief die Polizei, der Angeklagte wurde verhaftet. Am Dienstag wird der Prozess fortgeführt. (mz)