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Amtsgericht Bernburg Amtsgericht Bernburg: Schläge für den Nebenbuhler

Von susanne schlaikier 19.02.2016, 21:14
Justitia
Justitia dpa-Zentralbild

Bernburg - Weil er auf seinen Nebenbuhler eingeschlagen hat und dabei von einem Freund unterstützt wurde, ist ein 26-jähriger Bernburger am Amtsgericht Bernburg zu sechs Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Sein gleichaltriger Freund wird mit sieben Monaten auf Bewährung bestraft.

Eigentlich wollte sich Denny B. (Namen von der Redaktion geändert) an jenem 18. April vergangenen Jahres nur mit seiner Ex-Freundin aussprechen, doch dann ist die Situation eskaliert: Es war in den Abendstunden, als Denny B. und seine beiden Freunde Christian T. (26) und Patrick M. (28) nach Alsleben fuhren - er selber wollte sich nicht mehr ans Steuer setzen, da er schon „zwei bis drei Bier“ getrunken hatte -, wo er sich mit Melanie K., seiner Ex-Freundin und Mutter der gemeinsamen Tochter, treffen wollte.

Kontakt über SMS

Den ganzen Tag über habe es mehrfach Kontakt per Handy-Kurznachrichten gegeben, ließ Denny B. über seine Rechtsanwältin verlauten. Man habe über die gemeinsame Zukunft reden wollen, denn so ganz beendet, sei die Beziehung noch nicht gewesen. Doch die Ex-Freundin habe ihn immer wieder vertröstet.

Als er schließlich am Abend an deren Haus in Alsleben klingelte, habe es eine kurze Diskussion durch das geöffnete Fenster gegeben, so die Anwältin. Aus Ärger über den Verlauf des Gesprächs habe ihr Mandant schließlich den Spiegel des Autos abgetreten, das offensichtlich dem neuen Freund Sven F. (29) gehörte. Daraufhin seien die drei Freunde weggefahren. Als sie merkten, dass sie eine Einbahnstraße verkehrt herum befahren, seien sie umgedreht und erneut am Haus der Freundin vorbeigekommen.

Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht für eine gefährliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. In minder schweren Fällen liegt die Strafe zwischen drei Monaten Freiheitsstrafe bis fünf Jahren Freiheitsstrafe. Eine Geldstrafe sieht Paragraph 224 StGB bei einer gefährlichen Körperverletzung nicht vor.

Für eine einfache Körperverletzung sieht das StGB eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Dort stand inzwischen Sven F. vor der Tür, um sich den Schaden am Auto zu betrachten. Da sei bei ihrem Mandanten „die Sicherung durchgebrannt“, sagte die Anwältin. Er sei aus dem Auto gesprungen und habe den Nebenbuhler mit einem Faustschlag „niedergestreckt“ und beschimpft. Dann wollten die drei jungen Männer aufbrechen, stellten aber fest, dass das Handy von Denny B. verschwunden war. Bei der Suche nach dem Telefon kam es zu einem erneuten Aufeinandertreffen mit Sven F. Diesmal soll Christian T. auf den neuen Freund von Melanie K. eingeschlagen haben - was ein Zeuge bestätigte. Weil das Opfer aber vergleichsweise leichte Verletzungen - nach eigenen Angaben eine blutende Lippe und blaue Flecken - davon getragen hatte, sahen die Anwälte von Denny B. und Christian T. den Vorwurf der schweren Körperverletzung, von der in der Anklageschrift die Rede war, nicht bestätigt.

Forderung einer Geldstrafe

Die Anwältin von Denny B., der sich bis dato nichts zu Schulden hatte kommen lassen und einer geregelten Arbeit nachgeht, forderte für ihren Mandanten 40 Tagessätze à 25 Euro. Darin enthalten auch die Strafe für die Sachbeschädigung. Der Verteidiger von Christian T., der bisher zweimal wegen unerlaubten Waffenbesitzes angeklagt war und ebenfalls in einem Arbeitsverhältnis steht, hielt eine Strafe von 40 Tagessätzen à 30 Euro für angemessen.

Der Verteidiger von Patrick M. plädierte wiederum auf Freispruch, da seinem Mandanten keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden könne. In diesem Fall stimmte der Staatsanwalt zu.

Was jedoch Denny B. sowie Christian T. betrifft, forderte er eine wesentlich härtere Bestrafung als die Verteidiger: Sechs Monate und zwei Wochen Haft für Denny B. sowie sieben Monate Gefängnis für Christian T. - jeweils für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem eine Geldauflage in Höhe von 1000 Euro, die jeweils zur Hälfte an das Opfer und an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen sind. Nicht einmal die Entschuldigung beider Angeklagter in Richtung des Opfers konnte ihn milde stimmen. „Es geht nicht an, dass beziehungsmäßig Faustrecht verübt wird“, betonte der Staatsanwalt. Ähnlich sah es der Vorsitzende Richter André Stelzner, der lediglich die Geldauflage halbierte. Die 500 Euro sollen dem Bernburger Verein Rückenwind zugute kommen. (mz)