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Gemeinschaftliche Körperverletzung Zehn Monate Haft für Mann aus Aschersleben nach Schlag mit Bierflasche: Urteile wegen gemeinschaftlich begangenen Körperverletzung

Von Detlef Anders 22.07.2020, 09:56
Ein Mann hebt seinen Arm mit geballter Faust.
Ein Mann hebt seinen Arm mit geballter Faust. dpa/Symbol

Aschersleben - Im Verfahren um eine Schlägerei in der Bestehornstraße, ist das Urteil gesprochen. Karsten F. (alle Namen geändert) muss zehn Monate ohne Bewährung in Haft. Ein zweiter Mann wurde im Amtsgericht Aschersleben zu sieben Monaten Haft, die für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind, und zu 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Der angeklagte Karsten F. (32) und der von ihm zusammengeschlagene Bernd K. (35) hatten sich eine Woche nach einem anderen Verfahren, bei dem Bernd K. der Angeklagte und F. der Geschädigte war, an einem Septemberabend 2019 beim Gassigehen mit ihren Hunden getroffen.

Beide sagten am ersten Verhandlungstag, der jeweils andere habe seinen Hund aufgehetzt. K. hatte versucht, den Hund von F. mit Faustschlägen von seinem Hund zu ziehen. Daraufhin sei Karsten F. ausgerastet. Ihm wurde vorgeworfen, Bernd K. geschlagen, getreten und mit einer Bierflasche geschlagen zu haben. Bernd K. war mit Gehirnerschütterung eine Woche krank.

Opfer und Täter erklärten, der jeweils andere habe seinen Hund  aufgehetzt

Auch der zweite Angeklagte (31) hatte - von F. aufgefordert - auf den am Boden liegenden Mann getreten. Der sagte sogar, nicht Karsten F., sondern er selbst habe mit der Flasche zugeschlagen. Demgegenüber erklärte ein Zeuge nun, dass Karsten F. mit der Flasche zuschlug, während Bernd K. über die Hunde gebeugt war.

Der Staatsanwalt sah die gemeinschaftlich begangene Körperverletzung an Bernd K. als nachgewiesen an. Karsten F. habe mit der Bierflasche zugeschlagen. Nach sechs Vorstrafen, von denen zwei Bewährungsstrafen wegen Diebstählen zum Tatzeitpunkt noch nicht erlassen waren, forderte der Staatsanwalt ein Jahr und zwei Monate Haft für K..

Der zweite Angeklagte hatte eine Vorstrafe wegen Betrugs. Für den nachgewiesenen Tritt hielt er sieben Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, für angemessen.

Verteidiger zweifelt am Vorwurf der gemeinschaftlichen Körperverletzung 

Der Verteidiger von Karsten F. wies auf die Aussage des zweiten Angeklagten hin, der habe mit der Flasche zugeschlagen. Auch sah er es als normal an, dass F. seinen Hund verteidigen wollte. „Ich würde als Hundebesitzer auch schauen, wie ich es unterbinden kann“, meinte der Verteidiger.

Ob die Tat gemeinschaftlich begangen wurde, dahinter setzte der Verteidiger ein Fragezeichen, denn der zweite Angeklagte habe ja gar nicht vorgehabt einzugreifen. Der 31-Jährige hatte am ersten Tag erklärt, erst nach Aufforderung von F. eingeschritten zu sein.

Für seinen Mandanten sah der Anwalt eine einfache Körperverletzung und aufgrund vorheriger Auseinandersetzungen Belastungstendenzen des Geschädigten. Daher sollte eine sechsmonatige Haftstrafe nochmals zur Bewährung ausgesetzt werden.

Nach seinem Urteil erklärte Strafrichter Robert Schröter, dass er bei zwei Bewährungsstrafen nicht erneut eine Freiheitsstrafe auf Bewährung aussetzen will. Allein für diese Tat hätte er sonst eine Bewährungsstrafe für gerechtfertigt angesehen. „Aber so werden Sie sich mit Herrn K. irgendwann im Gefängnis wiedersehen“, so Schröter mit Blick auf den Zeugen, den er vor einiger Zeit als Täter in einem anderen Verfahren auch zu einer Haftstrafe verurteilte. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

„Wir können es nicht zulassen, dass Leute, bei denen die Faust ziemlich locker sitzt, jedes Mal wenn sich die Gelegenheit bietet, aufeinander losgehen“, sagte Schröter. Und nach zwei Bewährungsstrafen meint der Strafrichter: „Eine dritte gibt es auf keinen Fall“. Dies könnte niemandem auf der Straße erklärt werden. Dass der zweite Angeklagte den Schlag mit der Flasche auf sich nahm, wertete Schröter als Absprache zugunsten von F., damit der angesichts der Vorstrafen nicht ins Gefängnis muss. „Sie haben es einfach nicht kapiert und nun müssen Sie die Konsequenzen tragen“, sagte Schröter.

(mz)