1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Waffe: Waffe: Gaspistole darf nicht "geführt" werden

LIVE:

Waffe Waffe: Gaspistole darf nicht "geführt" werden

06.08.2013, 20:25

Im Verfahren gegen Chris und Mirko M. spielte auch eine Waffe eine Rolle, die Mirko M. während der Auseinandersetzung getragen haben soll. Fast alle Zeugen behaupten, diese am Hosenbund des Mannes gesehen zu haben. Benutzt habe er sie nicht. Der Angeklagte selbst gibt den Besitz zu, die Waffe sei aber verschlossen in der Wohnung geblieben.

In der Anklage war von einer Schreckschusspistole die Rede. Deren unerlaubter Besitz ist strafbar.

Im konkreten Fall handelte es sich um eine Gaspistole, deren Besitz aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht erlaubnispflichtig war. Sie darf dennoch außerhalb des befriedeten Besitztums nicht geführt werden. Da sich der Streit in einem geschlossenen Hausflur abgespielt hatte, wertete der Richter dieses Terrain als „befriedetes Besitztum“. Deshalb wurde sie nicht eingezogen.  (kb)