Schulhorte Schulhorte in Aschersleben: Eltern ärgern sich über fehlende Staffelung der Kostenbeiträge

Aschersleben - Verstößt die Stadt Aschersleben mit ihrer Satzung für Kindertageseinrichtungen gegen das Kinderförderungsgesetz (Kifög)? Ja, sagen Heiko und Sabrina Kersten.
Seit wenigen Wochen besucht der Sohn der Ermslebener die Grundschule Pfeilergraben. Im zugehörigen Hort sollte der Erstklässler nach Schulschluss täglich drei Stunden betreut werden. Das Problem: Der Hort-Träger - der Internationale Bund - bietet in Aschersleben ausschließlich Ganztagsplätze mit sechs Stunden Betreuung an.
Es werden nur Ganztagsplätze angeboten
Das heißt: Egal, ob Familien den Hort drei oder bis zu sechs Stunden in Anspruch nehmen, bezahlen müssen sie den vollen Beitrag in Höhe von 80 Euro.
„Wenn man das nicht macht, bekommt man keinen Platz“, kritisiert Heiko Kersten. Seiner Meinung nach werde man aus „purer Geldgier“ in einen Vertrag gedrängt. Als er seinen Sohn Lenny am vergangenen Freitag vom Hort abgeholt hat, wurde ihm ein Schreiben des Trägers übergeben.
In diesem stand mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass dem Wunsch der Eltern nicht entsprochen und der Sohn somit nicht im Hort Pfeilergraben betreut werden kann.
Internationaler Bund erklärt: Staffelung ist nicht möglich
Auf MZ-Nachfrage bestätigte Nicole Schulze, Regionalleiterin des IB Sachsen-Anhalt Nord, dass eine Staffelung der Hortbetreuungszeiten aktuell nicht möglich ist.
Diese allerdings ist im Kifög festgeschrieben. Darin heißt es: Die Kostenbeiträge „sind nach der Anzahl der tatsächlich benötigten Betreuungsstunden zu staffeln“. Darauf angesprochen sagte Schulze, dass sich der Träger hinsichtlich des Betreuungsangebots an die Satzung der Stadt Aschersleben angelehnt habe.
Stadtpressesprecherin Judith Kadow erklärte, dass die aktuell gültige Satzung, die Ende 2015 im Stadtrat beschlossen wurde, zuvor mit einzelnen Trägern und dem Gemeindeelternrat abgestimmt worden sei.
In diesem Zusammenhang habe es keine Hinweise oder rechtlichen Einwände gegeben. Man sei darüber hinaus davon ausgegangen, dass die Satzung auch für die Eltern in Ordnung geht, da es keine Beschwerden gegeben habe, so Kadow weiter.
Stadtpressesprecherin Kadow: Es gab keine Beschwerden
Bis zum vergangenen Jahr. „Im Zuge eines Rechtsverfahrens ist klar geworden, dass an der Satzung Veränderungen vorzunehmen sind“, so Kadow. Diese Änderungen beziehen sich im Detail auf die bisher nicht vorgenommene Staffelung der Hortbetreuungszeiten.
Seit dieser Hinweis bekannt sei, werde an einer Satzungsänderung gearbeitet. Die wiederum muss von Trägern und Gemeindeelternrat abgestimmt und vom Stadtrat beschlossen werden. Zudem ist die Zustimmung des Jugendamtes erforderlich.
Satzung soll schnellstmöglich reformiert werden
„Wir bemühen uns, die Überarbeitung schnellstmöglich vorzunehmen, so dass die dann geänderte Satzung zum neuen Schuljahr in Kraft ist“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Wie diese Staffelung genau aussehen wird, steht noch nicht fest.
Auch kommt sie für Familie Kersten zu spät. „Das löst unser Problem nicht wirklich“, sagte Sabrina Kersten. „Unser Kind wird zwar betreut, aber wir müssen die vollen sechs Stunden bezahlen.“ Im Gespräch mit dem Kita-Träger konnten sie und ihr Mann zumindest einen Teilerfolg erzielen: Der Betreuungsvertrag erhalte nun einen Zusatz, dass die Unterschrift der Eltern unter Vorbehalt erfolgt.
Vertrag wurde „unter Vorbehalt” abgeschlossen
Damit wolle man sich, so Sabrina Kersten, die Möglichkeit offen halten, rechtliche Schritte einzuleiten. Die ihnen angebotene Alternative - den Sohn nach Schulschluss in Ermsleben betreuen zu lassen - kommt für die in Aschersleben arbeitenden Eltern nicht in Frage. (mz)