Schmierereien in Aschersleben Schmierereien in Aschersleben: Nazi-Symbole werden entfernt

Aschersleben - Wie kann es sein, dass an Fenstern eines städtischen Gebäudes Schmierereien, darunter auch Nazi- und Neonazisymbole, einfach nicht beseitigt werden? Das fragt sich MZ-Leserbeirats-Mitglied Rüdiger Behrendt. Dabei wäre das im Fall des Fahrradschuppens am Ascherslebener Bahnhof, der Eigentum der Stadt ist, doch ganz einfach. Dort hatten vor geraumer Zeit Unbekannte ein Hakenkreuz und einige andere verfassungsfeindliche Zeichen nämlich kurzerhand mit dem Finger auf die völlig verdreckten Fensterscheiben gezeichnet.
Dabei hatte der Bürgerreporter tatsächlich Recht mit seiner Vermutung, dass die Beseitigung der Schmierereien eigentlich keine große Hürde darstellen sollte. Nach einer Anfrage der Mitteldeutschen Zeitung an die Stadtverwaltung wurde dort gestern jedenfalls in Windeseile gehandelt. So erklärte Stadt-Pressesprecherin Judith Kadow schließlich, dass sich Mitarbeiter der Stadt sofort ein Bild vor Ort und die Nazi-Symbole umgehend unkenntlich gemacht hätten. Außerdem sei eine gründliche Reinigung aller Fenster des Fahrradschuppens veranlasst worden. Als Begründung dafür, dass man die Schmierereien nicht schon längst bemerkt habe, hieß es seitens der Stadtverwaltung, dass die nicht allzu deutlich und auch eher klein gewesen seien - auch, wenn das die Sache an sich nicht besser mache.
Sachbeschädigung oder Straftat?
Was sich am Fahrradschuppen zwar erst spät, aber ohne großen Aufwand beheben ließ, bereitet anderenorts offenbar mehr Probleme. Egal, ob es sich um rechte oder linke, an Wänden geschmierte Symbolik handelt: Manche prangen dort nicht nur Tage oder Wochen, sondern noch länger. So wie beispielsweise eine eher linke Parole, die schon vor Jahren an eine Mauer am Ascherslebener Johannisturm gepinselt wurde, die eigentlich nicht übersehen werden kann. In diesem konkreten Fall handelt es sich „lediglich“ um eine Sachbeschädigung.
Anderes gilt für Schmierereien wie die auf den Fensterscheiben des Fahrradschuppens am Ascherslebener Bahnhof, bei denen auch verfassungsfeindliche und verbotene Symbole verwendet wurden. Dazu der Leiter des städtischen Ordnungsamtes, Christian Grossy: „Soweit wir davon Kenntnis erhalten oder unsere Mitarbeiter diese selbst entdecken, werden sie zur Anzeige bei der Polizei gebracht. Bei solchen Symbolen handelt es sich ja dann nicht nur um eine Sachbeschädigung wie bei anderen Graffiti, sondern um einen Straftatbestand.“
Sachbeschädigung oder Straftat - eins haben beide Tatbestände gemeinsam: Für die Beseitigung muss der Verursacher aufkommen. Allerdings wird der sehr oft nicht erwischt, so dass am Ende die betroffenen Grundstückseigentümer auf den Kosten sitzen bleiben. Im Fall des Fahrradschuppens zahlt die Stadt die Zeche. (mz)