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Salzlandkreis Salzlandkreis: Westdorfer fühlen sich gelinkt

Von elfi schurtzmann 18.04.2012, 16:49
Karl-Heinz Trinka
Karl-Heinz Trinka FRANK GEHRMANN Lizenz

westdorf/MZ. - Die Verweigerung der Ortschaftsräte war am Ende der Sitzung total. Einstimmig lehnten sie die neue Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Aschersleben ab. Grund dafür ist die unterschiedliche Interpretation des Gebietsänderungsvertrages, der zwischen der Stadt Aschersleben und der Gemeinde Westdorf geschlossen worden war. Die Westdorfer fühlen sich von der Stadt gelinkt. Denn im Gebietsänderungsvertrag sei nachzulesen, dass die Gebühren für fünf Jahre festgeschrieben sind. Also frühestens für 2014 neu kalkuliert werden dürften. So jedenfalls lesen die Westdorfer den Vertrag.

Ortschaftsrat Joachim Kögel jedenfalls fühlt sich genervt davon, dass das, was schwarz auf weiß im Vertrag stehe, jetzt aufgeweicht werde. "Ich finde es schäbig, wenn eine Satzung nach der anderen aufgeweicht wird. Ich erwarte Kompromissbereitschaft von der Stadt", sagt Kögel, der von den anderen Räten dafür Zustimmung erfährt. Und für Norbert Jahn steht fest: "Wenn wir uns darauf einlassen, stellen wir den ganzen Vertrag in Frage. Ich kann dem ebenfalls nicht zustimmen." Und Ortsbürgermeister Karl -Heinz Trinka erklärte, dass sich die Westdorfer nicht gegen kostendeckende Gebühren verwehren wollen. "Es geht zu schnell, denn wir haben uns auf den Gebietsänderungsvertrag verlassen. Wir müssen nun sehen, wie wir den Widerspruch lösen können", meinte Trinka.

Jens-Peter Börner vom Amt für Kommunale Beziehungen bei der Stadt Aschersleben , sagte, dass im Falle der Gebührenerhöhung höheres Recht zur Anwendung käme. Denn die Gebühren müssten alle drei Jahre neu kalkuliert werden , wie das auch schon bei den Friedhofsgebühren der Fall war. Heiko Kersten vom Amt für Bildung bei der Stadt Aschersleben sprach davon, dass in diesem Jahr die dreijährige Schonfrist für die in den Ortsteilen Westdorf und Groß Schierstedt üblichen Elternbeiträge ablaufe. Die sollen jetzt denen der Stadt Aschersleben angeglichen werden. Während in Aschersleben für einen ganztägigen Krippenplatz (zehn Stunden) 200 Euro im Monat fällig werden, waren es in Westdorf bisher 150 Euro und in Groß Schierstedt 157 Euro. Die ganztägige Betreuung im Kindergarten kostete in Westdorf bisher 110 Euro und in Groß Schierstedt 133 Euro. Künftig müssen für einen solchen Kindergartenplatz 165 Euro gezahlt werden. Ab dem dritten Kind gelten in Aschersleben um die Hälfte niedrigere Gebührensätze.

Neben den Elternbeiträgen än- dern sich für beide Ortsteile auch die bisher üblichen wahlweisen Betreuungszeiten. Während in Westdorf die Eltern bisher zwischen fünf und zehn Stunden wählen konnten, war es in Groß Schierstedt möglich, die Betreuungszeit stundenweise zu erhöhen. Künftig können die Eltern nur noch zwischen fünf, acht und zehn Stunden wählen. Der Beschluss zur Angleichung der Höhe der Elternbeiträge in beiden Ortsteilen soll vom Stadtrat am 16. Mai gefasst werden. Zuvor muss sich noch der Ortschaftsrat von Groß Schierstedt mit dieser Problematik am 24. April auseinandersetzen.

Ein weiteres Problem sei noch der schlechte bauliche Zustand der Westdorfer Kindertagesstätte. Der Ortschaftsrat hatte bereits signalisiert, sich mit einem nicht unerheblichen Beitrag an den Kosten zu beteiligen.