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Salzlandkreis Salzlandkreis: Kein Beweis für nächtliche Randale

Von detlef valtink 04.05.2012, 16:25

neu königsaue/MZ. - In einem Strafbefehlsverfahren war der 22-jährige ledige und arbeitslose Ascherslebener bereits schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 200 Euro verurteilt worden. Damit war Silvio S. nicht einverstanden und ging in Widerspruch.

So hatte Strafrichterin Elke Plaga am Amtsgericht Aschersleben zu klären, was in jener Nacht wirklich vorgefallen ist. Fest stand, und das bestätigte der Angeklagte auch, dass eine Gruppe Jugendlicher sich nach einer Feier in einer Garage zunächst voneinander verabschiedete, aber bereits die Absicht bekundet wurde, sich noch einmal zu treffen - vor dem Gelände des Bildungszentrums. Ein Teil der Gruppe hatte aber inzwischen durchblicken lassen, es nicht bei einem weiteren gemütlichen Bierchen belassen zu wollen. "Sie wollten noch zu den Mädchen im Bildungszentrum und haben sie dort auch belästigt", erklärte der Ascherslebener dem Gericht, aber ohne Namen nennen zu wollen, um seine Kumpels nicht in die "Pfanne zu hauen". Er selbst war an dieser Aktion nicht beteiligt und habe sich vor dem Eingangstor aufgehalten. Ruhe kehrte erst ein, nachdem der Hausmeister die Jugendlichen aufforderte, das Objekt zu verlassen. Dem wurde auch nachgekommen, wobei Wilhelm-Anton Ziese nicht bestätigte, dass auch Silvio S. zu der Gruppe gehörte. Für ihn sei die Sache erledigt gewesen. Aber nicht für eine der Seminarteilnehmerinnen. Da der Hausmeister um 2.30 Uhr das Objekt verlässt, sah sie für sich keinen ausreichenden Schutz und hatte während der Auseinandersetzungen die Polizei verständigt. Diese war auch zügig vor Ort und konnte noch einen "Täter" feststellen - Silvio S., der sich gerade auf dem Gelände befand. "Nicht, weil ich beteiligt war, sondern da ich mir lediglich Zigaretten aus dem Automaten geholt habe", schildert der 22-Jährige. Seine "Kumpels" hatten sich mittlerweile dagegen aus dem Staub gemacht. Das Problem des Angeklagten: Der einzige Automat in Neu Königsaue steht auf dem Gelände des Bildungszentrums. Silvio S. hatte sich auf sein "Gewohnheitsrecht" verlassen und war wie immer die rund 20 Meter auf das Gelände zum Automaten gegangen. So ist Unbefugten zwar das Betreten des Geländes untersagt, aber, und das bestätigte der Hausmeister, der Gang zum Automaten wird geduldet. Zumal das Tor regelmäßig offen steht, da einer Familie, die auf dem Grundstück wohnt, die Zufahrt gewährleistet werden muss.

Angesichts der Aussagen einigten sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, dass zwar der Tatbestand erfüllt sei, aber Silvio S. lediglich die Vermutung unterstellt werden kann, an der "Randale" beteiligt gewesen zu sein. Dies reichte für eine Verurteilung allerdings nicht aus und der Strafbefehl wurde aufgehoben.