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Gestiegene Kosten Müssen Vereine für Nutzung von Sportstätten in Aschersleben ab 2025 mehr bezahlen?

Die Stadt Aschersleben will künftig Vereine stärker an den Betriebskosten für die Nutzung von Sportstätten beteiligen. Die bisherige Regelung stammt aus dem Jahr 2011.

Von Kerstin Beier 05.04.2024, 07:45
Wenn es nach der Stadt Aschersleben geht, sollen sich Vereine stärker an den Betriebskosten für die Nutzung von Sportstätten beteiligen.
Wenn es nach der Stadt Aschersleben geht, sollen sich Vereine stärker an den Betriebskosten für die Nutzung von Sportstätten beteiligen. (Foto: Frank Gehrmann/Archiv)

Aschersleben/MZ - Die Stadt Aschersleben hat die Nutzungs- und Gebührensatzung für die Sportstätten überarbeitet. Die Neufassung soll am 17. April im Stadtrat beschlossen werden und ab 1. August 2025 gelten. Die wichtigste Neuerung, die für gemeinnützige Sportvereine interessant sein dürfte: Die Nutzer sollen stärker als bisher an den Betriebskosten beteiligt werden. Der Anteil soll von aktuell 20 Prozent auf 33 Prozent angehoben werden.

Derzeit wird die Neufassung in den zuständigen Ausschüssen diskutiert. Die bisher noch gültige Satzung stammt aus dem Jahr 2011. Aus Sicht der Verwaltung ist ein aktualisiertes Regelwerk notwendig geworden, weil sich seither einiges geändert hat: So trat 2013 das Sportfördergesetz des Landes in Kraft, die Sportstätten-Landschaft in Aschersleben hat sich verändert.

Kosten sind enorm gestiegen

Und vor allem: Die Kosten, die für die Berechnung der Gebühren herangezogen wurden, sind gestiegen. Mit den jetzt vorgeschlagenen 33 Prozent als Anteil an den Betriebskosten orientiere sich die Stadt an dem, was der Landkreis für die Nutzung seiner Sportstätten verlangt, erklärt Amtsleiter Steffen Schütze. Ihm zufolge werden es künftig die Nutzer selbst sein, die den Verbrauch bestimmen. Holger Weiß (Widab) gibt zu bedenken, dass „das Risiko schwankender Preise damit auf die Vereine übertragen“ werde.

Die Stadt trage demgegenüber zwei Drittel des Risikos, kontert Finanzdezernent Dirk Michelmann. Er findet die neue Regelung „fairer“, weil es auch günstiger werden könne. Die Betriebskosten werden jeweils zum Jahresende ermittelt. Die Zeit bis zum August kommenden Jahres wolle die Verwaltung nutzen, die Anlagen so zu überholen, dass es nicht zu unnötigem Verbrauch komme. Und die Vereine hätten Gelegenheit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

Ausnahme für gemeinnützige Sportorganisationen?

Zeit zu gewinnen und die Vereine weniger stark zu belasten, darauf zielt ein Änderungsantrag ab, den die Fraktion der Widab eingebracht hat und der im Bildungs-, Kultur- und Sozialausschuss am Dienstagabend mehrheitlich angenommen wurde. Demnach sollen gemeinnützige Sportorganisationen nicht mit 33, sondern mit 25 Prozent an den anfallenden Betriebskosten beteiligt werden. Steigen sollen die Anteile ab 1. August 2025 um jährlich ein Prozent, bis 25 Prozent erreicht sind. Ziel des Antrages sei es, deutliche Beitragssteigerungen zu vermeiden, die die Tätigkeit der Vereine behindern würden. „Wir möchten den Anstieg moderat und planbar gestalten“, heißt es im Antrag.

Zwar ist der Antrag mehrheitlich angenommen worden, es gibt aber auch Stadträte, die der Vorlage der Stadt ihren Segen geben könnten. „Eine Steigerung nach 13 Jahren halte ich für legitim. Die Stadt kommt den Vereinen da schon entgegen, und die vorgeschlagenen 33 Prozent sind immer noch ein fairer Preis“, findet Steffen Fleischer (CDU). Dem kann sich auch Adrian Einecke (Grüne/SPD-Fraktion) anschließen. „Die Stadt ist bisher sehr gut mit den Vereinen umgegangen“, sagt er im Bildungsausschuss.