Landgericht Magdeburg Landgericht Magdeburg: Bewährungsstrafen für Staßfurter Diebe
Magdeburg/MZ. - Das Magdeburger Landgericht hat zwei Staßfurter wegen gemeinschaftlich verübten Diebstahls verurteilt. Der 29-jährige Sven G. erhielt ein Jahr Gefängnis auf Bewährung, sein zwei Jahre jüngerer Komplize Kai B. wurde mit einer Strafe von 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung belegt.
Die beiden Männer hatten aus Sicht des Gerichtes mit einem unbekannten Dritten am Abend des 24. Januar 2000 den ebenfalls aus Staßfurt stammenden Holger P. als Anhalter mitgenommen und waren danach von ihm nach Hause eingeladen worden. Nachdem alle vier zusammengegessen, Bier getrunken und Video gesehen hatten, stahlen die drei Freunde aus der Wohnung des Mannes die technischen Geräte.
Noch zu Beginn der Verhandlung drohte den Angeklagten wegen Raubes gar fünf Jahre Freiheitsentzug. Allerdings ließen sich die von P. gemachten Äußerungen kurz nach der Tat gegenüber der Polizei und seinem Vater vor Gericht nicht halten.
Der seit den achtziger Jahren an Epilepsie leidende Holger P. widersprach in der Hauptverhandlung selbst seinen damals aufgestellten Behauptungen, wonach Sven G., Kai B. und der Unbekannte ihn mit einem Messer in das Auto gezwungen hätten. An die Vorgänge in der Wohnung konnte er sich nur noch äußerst schwach erinnern.