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Ressourcenknappheit Gewässer im Salzlandkreis bald vor Wasserentnahme geschützt

Trockenheit zwingt zum Wassersparen und somit die Verwaltung zu diesem Schritt.

Aktualisiert: 20.06.2022, 10:28
Sie Jahren führt die Eine in den Sommermonaten Niedrigwasser, wie hier im Jahr 2020.
Sie Jahren führt die Eine in den Sommermonaten Niedrigwasser, wie hier im Jahr 2020. Foto: Frank Gehrmann

Aschersleben/Bernburg/MZ - Der Salzlandkreis plant mehrere vom Fachdienst Umwelt und Natur der Kreisverwaltung erarbeitete Maßnahmen umzusetzen, die schon in dieser Woche in Kraft treten könnten, heißt es in einer Pressemitteilung. Dabei handelt es sich um ein Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern. Diese Verbotsregelungen wären eine direkte Reaktion auf die ausgeprägte Niedrigwassersituation und den sinkenden Grundwasserpegel, hervorgerufen durch Sommerhitze und anhaltende Trockenheit. Die Untere Wasserbehörde schätzt, dass nur ein geringfügiger Teil der ohnehin schon wenigen Niederschläge der letzten Zeit in Oberflächengewässern oder im Grundwasser landen. Der Großteil würde der Vegetation zugute kommen und somit wäre dann kaum noch etwas übrig, was abfließen oder weitersickern könne.

Nach 2018 und 2020 würde damit schon zum dritten Mal ein behördliches Wasserentnahmeverbot im Salzlandkreis angeordnet werden. Darüber, dass die Verbotsmaßnahme unmittelbar bevorstehe, wären die Bauernverbände der Region sowie wasserverbrauchende Firmen im Kreisgebiet inzwischen informiert worden. Sobald der Landrat unterschrieben hat und die Allgemeinverfügung in Amtsblatt und Online-Auftritt des Salzlandkreises veröffentlicht wurde, trete die Maßnahme in Kraft. Nachdem Bürgerinnen und Bürger bereits zum sparsamen Umgang mit Wasser angehalten worden waren, sei dies nun die nächste Stufe der Schutzmaßnahmen, heißt es in der Pressemitteilung. An dem Appell zur Sparsamkeit der Bürger halte der Landkreis aber weiter fest.

„Wasser ist ein existenzieller Lebensgrundstoff für uns alle, für Mensch, Tier und Pflanze. Unsere Gewässer und der Wasserhaushalt sind ohne Frage besonders hohe Schutzgüter“, wird Landrat Markus Bauer in der Pressemitteilung zitiert. Er wisse um den Ernst der Lage und die Dringlichkeit von Schutzmaßnahmen. Außerdem sei ihm bekannt, dass andere Landkreise in Sachsen-Anhalt vor den gleichen Problemen stünden und teilweise bereits schärfere Restriktionen angeordnet hätten.

In seiner Mitteilung weist der Salzlandkreis ausdrücklich darauf hin, dass ab Gültigkeit der Maßnahme die Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und anderen Oberflächengewässern strikt verboten sei. Ausnahmeregelungen bedürften einer ausdrücklichen Erlaubnis. Eine Wasserentnahme mit Pumpen müsse grundsätzlich von der Unteren Wasserbehörde geprüft und genehmigt werden. Wer ohne diese Erlaubnis Wasser entnimmt, handele ordnungswidrig, was mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Auch die Wasserentnahme durch Anlieger und Eigentümer von Gewässergrundstücken sei mit Inkrafttreten des Verbotsbeschlusses nicht mehr erlaubnisfrei möglich.