1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Friedhof in Winningen: Friedhof in Winningen: Lücken im Gedächtnis?

Friedhof in Winningen Friedhof in Winningen: Lücken im Gedächtnis?

Von marion pocklitz 12.03.2014, 18:48
Der Bauwirtschaftshof pflegt den Friedhof in Winningen. Die Satzung der Stadt gilt auch hier.
Der Bauwirtschaftshof pflegt den Friedhof in Winningen. Die Satzung der Stadt gilt auch hier. Frank Gehrmann Lizenz

Winningen/MZ - Der Frust bei den Winninger Ortschaftsräten sitzt mittlerweile tief. „Unsere Meinung zählt zu wenig.“ Zu diesem Schluss sind sie während ihrer jüngsten Sitzung gekommen. Denn dort mussten die Räte erfahren, dass der Stadtrat bereits über die neue Friedhofsatzung der Stadt Aschersleben und dessen Ortsteile abgestimmt hat. Dabei hatten die Winninger dafür noch nicht einmal ihre Zustimmung geben können.

Denn die Satzung musste in der vorangegangenen Sitzung von der Tagesordnung gestrichen werden. Ein Nummerierungsfehler hatte sich eingeschlichen. „Unsere Meinung muss laut Kommunalrecht in diesem Punkt nicht eingeholt werden. Die Stadt braucht uns hier nur zu informieren. Die Entscheidung trifft allein der Stadtrat“, erklärte Ortsbürgermeister Axel Pich. Doch ärgerlich sei es schon.

Das ist aber nicht das einzige Problem, das die Winninger zur Zeit mit ihrem Friedhof haben. Denn laut Ortschaftsratsmitglied Werner Horenburg könne die Stadt Aschersleben dafür gar keine Satzung geltend machen. „Der Friedhof gehört der Kirche“, meinte er nicht nur in dieser Sitzung, sondern auch schon, als Andrè Könnecke, Leiter des Eigenbetriebes Bauwirtschaftshof, die neue Satzung den Ortschaftsräten vorstellte.

Auch die Tatsache, dass die Stadt vor Jahren einen Nutzungsvertrag mit der Kirche geschlossen hat, negierte Werner Horenburg zunächst und betonte: „Es gibt überhaupt keinen Vertrag. Das ist eine Lüge. Ich will den Vertrag sehen“.

„Die Kirche hat mit der Stadt einen Nutzungsvertrag geschlossen. Somit ist die Satzung auch für Winningen gültig“, unterstrich Andrè Könnecke auf MZ-Nachfrage und weiter: „Der Vertrag wurde am 22. Februar 2001 von Werner Horenburg selbst unterschrieben.“ Mit der Eingemeindung Winningens ist auch dieser Vertrag an Aschersleben übergegangen.

"Hier kommen Menschen mit ihren Emotionen her"

Dass Werner Horenburg unter dieses Dokument seine Unterschrift gesetzt hat, bestätigt er dann auf Nachfrage der MZ. „Allerdings gibt es noch einen weiteren Vertrag, der damals bei der Eingemeindung mit der Stadt aufgesetzt wurde. Es ist ein sogenannter Nebenredenvertrag“, sagte er. In diesem stehe unter anderem, dass die Friedhofsatzung nicht angerührt werden kann. „Leider findet keiner diesen Vertrag mehr. Weder die Stadtverwaltung, noch kann ich ihn in meinen Akten finden“, bedauerte Werner Horenburg, der zum Zeitpunkt der Unterschrift Bürgermeister in Winningen war.

„Wichtig ist doch letztendlich, dass der Friedhof in einem vernünftigen Zustand ist. Ich bin sehr froh, dass der Bauwirtschaftshof die Pflege übernommen hat. Schließlich kommen trauernde Menschen mit ihren Emotionen hierher“, erklärt Ortsbürgermeister Axel Pich. Somit sei er auch froh, dass es diesen Nutzungsvertrag gibt. In diesem sei klar geregelt, was dort passieren darf und wann die Kirche als Eigentümer ihr Mitspracherecht hat. Über eine Satzungsänderung müsse sie nicht informiert werden. Bei baulichen Veränderungen dagegen schon.

„Wir werden natürlich das Gespräch mit der Kirche noch suchen“, erklärte André Könnecke. Denn immerhin könne es passieren, dass der Friedhof umstrukturiert werde.

Zur Zeit werden alle Friedhöfe, die zur Stadt Aschersleben gehören, gesichtet. Denn neben neuen Bestattungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel pflegefreien Urnenpaaranlagen, die geschaffen werden sollen, werden die Friedhöfe auch wirtschaftlich umstrukturiert. „Ob das Winningen betrifft, können wir noch nicht sagen. Auf jeden Fall werden wir dann nicht eigenständig handeln, sondern den Ortschaftsrat dazu hören“, sicherte der Bauwirtschaftshofleiter zu.

Der Nutzungsvertrag, den die Stadt mit der Kirche geschlossen hat, läuft übrigens bis zum Jahr 2031. „Erst dann kann darüber neu befunden werden“, informierte Pfarrer Ulrich Lörzer vom Kirchenkreis Egeln, der für Winningen zuständig ist. Die Stadt sei der Nutzer mit allen Rechten und Pflichten.

Natürlich möchte die Kirche über Änderungen in Bezug auf ihr Eigentum Bescheid wissen. „Wir wollen damit keinen behindern, sondern nur informiert werden“, so der Pfarrer.