1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Aschersleben: Teures Nachspiel für Betrug mit Mietzuschuss der Arge

AscherslebenAschersleben: Teures Nachspiel für Betrug mit Mietzuschuss der Arge

ASCHERSLEBEN/MZ. - 50 Tagessätze zu je elf Euro, zuzüglich der Verhandlungskosten, Mietschulden von mindestens 600 Euro und bereits 653 Euro zurückgezahlte Leistungen der Arbeitsgemeinschaft SGB II Aschersleben-Staßfurt (Arge) - für die Aschersleberin Nadine B. hat der Wunsch, in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Freund zu wohnen, ein teures ...

Von DETLEF VALTINK 16.11.2010, 17:24

50 Tagessätze zu je elf Euro, zuzüglich der Verhandlungskosten, Mietschulden von mindestens 600 Euro und bereits 653 Euro zurückgezahlte Leistungen der Arbeitsgemeinschaft SGB II Aschersleben-Staßfurt (Arge) - für die Aschersleberin Nadine B. hat der Wunsch, in der unmittelbaren Nachbarschaft zum Freund zu wohnen, ein teures Nachspiel.

Denn von Juli bis zum November des Vorjahres hatte sich die 27-Jährige in ihrem neuen, rund 38 Quadratmeter großen Wohn-Domizil behaglich eingerichtet. Dies aber in dem Bewusstsein, dass die schöne Gemütlichkeit ein Nachspiel haben könnte. Denn die Hartz IV-Empfängerin "kassierte" Mietzuschüsse von der Arge - aber für eine 58 Quadratmeter große Wohnung.

Den dafür notwendigen und "zahlengeschönten" Mietvertrag hatte Vermieter Steffen V. ausgestellt. Für diesen Betrug und der Beihilfe zum Betrug hatten sich die "Vertragspartner" am Dienstag vor dem Amtsgericht zu verantworten. Wenig Probleme hatte Strafrichterin Elke Plaga mit der geständigen und einsichtigen, wegen Diebstahls und Trunkenheit im Straßenverkehr vorbestraften Aschersleberin. "Die Wohnung war so toll und ich wollte mit meinem Freund nebeneinander wohnen. Erst später habe ich über den Blödsinn nachgedacht. Das alles tut mir sehr leid", erklärte Nadine B. dem Gericht.

Zu ihrer Einsicht verhalf der Angeklagten aber erst eine anonyme Anzeige bei der Arge, in deren Prüfung sich der Betrug nachweisen ließ.

Weniger Reue legte dagegen Vermieter Steffen V. an den Tag. Er hatte, dass erklärten Nadine B. und ihr Freund Enrico Rudolfo H. übereinstimmend, dazu aufgefordert, das "Amt zu bescheißen". Was aber Steffen V. während der gesamten Verhandlung bestritt. "Weil alles so schnell gehen sollte, habe ich erst bei der Nachbearbeitung des Mietvertrages bemerkt, dass falsche Angaben gemacht wurden", argumentierte der gebürtige Magdeburger, der jetzt in Quedlinburg lebt. Er habe telefonisch seine Mieterin auf den Fehler aufmerksam gemacht, einen neuen Vertrag ausgestellt und diesen, da Nadine B. nicht anzutreffen war, unter das Hundekörbchen vor der Haustür deponiert. Und dazu aufgefordert, den alten Vertrag in den Müll zu schmeißen.

"Ich habe nicht vorsätzlich oder arglistig gehandelt. Es war einfach nur ein Versehen", rechtfertigte sich der Vermieter. Dem schloss sich das Gericht nicht an und verurteilte Steffen V. zu einer Geldstrafe in Höhe von 2 000 Euro wegen Beihilfe zum Betrug. "Sie sind kein unerfahrener Vermieter und spätestens bei der von der Arge später angeforderten Mietbestätigung lag kein Versehen mehr vor, beziehungsweise hätte die Korrektur der Angaben bei der Arge hinterfragt werden können", begründete Elke Plaga das Urteil.