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Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Aschersleben: Schlägerei bleibt ohne Folgen

Von Kerstin Beier 16.07.2014, 14:19
Das Verfahren am Amtsgericht wurde eingestellt. Es ließen sich keine eindeutigen Beweise finden.
Das Verfahren am Amtsgericht wurde eingestellt. Es ließen sich keine eindeutigen Beweise finden. Archiv/Maul Lizenz

aschersleben/MZ - Was in der Anklage steht, sei ja „ganz schöner Quatsch“. Das teilt André H. dem Richter mit, als dieser ihn auffordert zu berichten, was am 29. August vergangenen Jahres in bzw. vor der „Klapsmühle“ in Aschersleben passiert ist. Ob Quatsch oder nicht, so Richter Robert Schröter, habe der 24-Jährige nicht zu bewerten.

Vorgeworfen wird dem Angeklagten und einem Mittäter, den gleichaltrigen Andy B. so geschlagen zu haben, dass sich dieser mit einem Jochbeinbruch in ärztliche Behandlung begeben musste und längere Zeit krankgeschrieben war. Es habe lediglich einen Streit und eine „Schubserei“ auf der Toilette gegeben, die die Ordner schnell unterbunden haben, so André H.. Was später vor dem Haus passiert ist, habe er nicht mitbekommen.

Offenbar war reichlich Alkohol im Spiel

Auch der Geschädigte selbst und die Zeugen können im Verlauf der Verhandlung nicht viel dazu beitragen, das Geschehen einer Nacht zu erhellen, in der offenbar reichlich Alkohol geflossen ist. Andy B. berichtet, er habe seinen Widersacher an einer engen Stelle in der Bar aufgefordert, seine Beine wegzunehmen. Das habe dieser offenbar als Provokation empfunden, denn „als ich vorbeigegangen bin, hab ich von hinten eine gekriegt.“ Eine Freundin von B., die ebenfalls in der Kneipe war, bestätigte, dass sich die beiden „angezickt“ hätten, Handgreiflichkeiten habe sie nicht beobachtet. Andy B. bestätigt auch die „Rumschubserei“ auf dem Klo, die eigentlichen Verletzungen habe ihm der Kumpel von H. erst später zugefügt. Gegen den ist das Verfahren wegen anderer Straftaten bereits eingestellt worden.

Eingestellt wurde nun auch das Verfahren gegen André H.. Staatsanwältin und Richter waren sich darin einig, dass H. die Straftat nicht nachgewiesen werden kann. „Die Klapsmühle ist zu, aber es werden sich neue Quellen auftun“, so Schröter. Deshalb hoffe er, dass das Gericht für H. nicht „zur neuen Anlaufstelle “ wird.