Amtsgericht Aschersleben Amtsgericht Aschersleben: Freispruch vom Vorwurf des Sozialbetrugs

Aschersleben - Finanzamt, Krankenkassen, Rentenversicherung und Knappschaft, in Deutschland werden fast überall Daten abgeglichen, um großen und kleinen Finanzjongleuren das Handwerk zu legen. „Wir sitzen zwar in einem Haus, aber es gibt keine Zusammenarbeit“, soll die Frau vom Jobcenter über die Kooperation mit der Arbeitsagentur Aschersleben gesagt haben. Dass es so ist, erscheint glaubhaft, wenn man die Geschichte von Jörn (Name geändert) hört.
Sascha Rolf als Vertreter der Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 735,75 Euro vom Jobcenter zu unrecht bezogen zu haben. Der 34-Jährige bezog Arbeitslosengeld I von der Arbeitsagentur, und weil das nicht zum Lebensunterhalt reichte, ergänzende Leistungen vom Jobcenter.
Dann bot sich im Oktober 2014 eine Jobchance bei einer Ladenbaufirma. So zeigte er der Arbeitsagentur an, dass er in Beschäftigung sei. Im guten Glauben, dass diese gute Nachricht auf dem abgleichenden Behördenweg zwei Flure weiter das Jobcenter erreicht.
Als rund zwei Wochen später der Ladenbau beendet war, fiel dem Jobcenter auf, dass da zu viel Geld an Jörn geflossen sei. Unterdessen ist die Rückzahlung über eine Abtrittserklärung geregelt, doch der strafrechtliche Vorwurf des Sozialbetruges steht weiter im Gerichtssaal von Richter Robert Schröter.
Der kennt sich aus der täglichen Gerichtspraxis mit den verwinkelten Amtswegen in Arbeitsagentur und Jobcenter aus. Er denkt, der Angeklagte hat in der kurzen Frist von einem Monat überhaupt nicht die Chance gehabt, die Ungereimtheiten bei der Zahlung zu bemerken. Auch den Vertreter der Anklage plagen „erhebliche Zweifel“, ob der Tatbestand des Betruges erfüllt ist. Der Richter folgt seinem Antrag auf Freispruch. So kann der Ascherslebner Jörn erleichtert wieder nach Niedersachsen zurückfahren, wo er unterdessen die Woche über einen Montage-Job hat. (mz)