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Wohnen Wohnen: Der Fleck muss weg

Von Eva Neumann 13.03.2006, 18:51
Wenn es muffig riecht, lauert meist Schimmel in der Wand. Er muss möglichst schnell entfernt werden. (Foto: dpa)
Wenn es muffig riecht, lauert meist Schimmel in der Wand. Er muss möglichst schnell entfernt werden. (Foto: dpa) Institut für wirtschaftliche Oel

Bremen/Köln/dpa. - Schimmel kann zu schweren Problemen mitder Gesundheit führen und sollte schnellstmöglich bekämpft werden.

«Die Verfärbung kann alle möglichen Töne von grau über schwarz hinzu grün annehmen», sagt Andreas Stache vom Berufsverband DeutscherBaubiologen (VDB) in Köln. «Sie hängt zum einen von der Pilzart, zumanderen aber auch vom Untergrund und vom Entwicklungsstadium desPilzes ab.» Es sei ein Trugschluss zu glauben, schwarzer Schimmel seibesonders gefährlich. Jeder Befall sollte ernst genommen werden.

Häufig entwickelt sich Schimmel im Verborgenen. «Muffiger Geruchkann ein Symptom für versteckte Schimmelpilze, aber auch für andereMikroorganismen sein», erklärt Stache. Auch Krankheitssymptome könnendurch verdeckten Schimmel hervorgerufen werden. «Frühwarnzeichenkönnen Schleimhautreaktionen, schleichender Leistungsabfall oder auchKonzentrationsschwierigkeiten sein», sagt Frank Bartram, Vorstand imDeutschen Berufsverband der Umweltmediziner in Weißenburg.

Solche Symptome sollten genau wie muffiger Geruch Anlässe sein,die Wohnung genauer unter die Lupe zu nehmen. «Feuchtigkeit zieht andie kälteste Stelle. Dort wächst dann meist der Schimmel - vor allem,wenn die Raumluft nicht zirkulieren kann», sagt Heike Otremba,Beraterin im Gesundheitsamt Bremen.

Besonders gefährdet sind Bereiche hinter Verkleidungen,Gipskartonplatten, Möbeln an Außenwänden, schweren Gardinen sowieunter dem Estrich. Auch in Fensterlaibungen und an Stellen, an denendie Wand deutlich kälter ist als ihre Umgebung, sammelt sich oftFeuchtigkeit. Der Aufwand des Freilegens mancher Hohlräume stehtallerdings in keinem Verhältnis zu einem vagen Verdacht. Baubiologenermitteln deshalb zuerst die Konzentration der Pilze in der Raumluft.Immer öfter werden auch Schimmelspürhunde eingesetzt.

«Wenn Schimmel eindeutig erkannt wurde, sollte er schnellstmöglichentfernt werden. Eine differenzierte Messung zum Schimmelnachweis istdann nicht mehr notwendig - sie kostet Zeit und Geld», warnt Otremba.In der Mietwohnung gilt Schimmelpilzbefall als Mietmangel. BeimNeubau können Ansprüche an die Baufirma entstehen. Über Ursache undBeseitigungskosten entbrennt nicht selten Streit, der vor Gerichtendet. «Wenn absehbar ist, dass ein Streit entstehen könnte, sollteeine Messung beziehungsweise eine Bestimmung der Pilzart durchgeführtwerden», empfiehlt Stache.

Schimmel in einer Mietwohnung sollte schnellstens dem Vermieterangezeigt und diesem eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetztwerden. «Solange der Mangel besteht, hat der Mieter unter Umständenein Recht auf Mietminderung. Hierfür gibt es jedoch keine gesetzlichfestgeschriebenen Werte», sagt Lutz Körner, Rechtsanwalt in Berlin.Mietervereine hätten jedoch Erfahrungswerte. Reagiert der Vermieternicht, obwohl er die Mangelanzeige erhalten hat, kann der Mietereinen Handwerker beauftragen. «Ich empfehle dann, das kommunaleWohnungsaufsichtsamt hinzu zu ziehen», rät Körner. Auch Aussehen,Größe und Entwicklung des Befalls sollte dokumentiert werden.

Kleinere Schimmelschäden - etwa in Silikonfugen - kann der Laieselbst beseitigen - bei geschlossener Raumtür und geöffnetem Fenster.Handschuhe und eine Atemschutzmaske sind empfehlenswert. Diebetroffene Stelle wird mit einem in 70-prozentigen Alkohol getränktenLappen abgewischt. Befallene Tapete wird desinfiziert, mitsamt Putzvorsichtig abgekratzt und in einer Plastiktüte entsorgt.

Von der Verwendung chemischer Anti-Schimmelsprays ratenVerbraucherschützer ab. Auch reiche es keinesfalls, die befalleneStelle mit Anti-Schimmelfarbe zu bestreichen. Für die Entfernung vongrößerem Befall zum Beispiel hinter einer Verkleidung ist eineFachfirma gefragt. «Die Mitarbeiter sollten an Fortbildungen zurSchimmelpilzentfernung teilgenommen haben und den Sanierungsleitfadendes Umweltbundesamtes kennen und danach arbeiten», sagt Otremba.

Nach der Schimmelentfernung muss die Stelle austrocknen. Dannsollte die Ursache gesucht und beseitigt werden, damit es zu keinemneuen Befall kommt. Sie kann baulich bedingt sein oder von einembauphysikalischen Mangel wie einem Riss im Mauerwerk oderungenügendem Austrocknen nach Baumaßnahmen herrühren. Aber auchfalsches Heizen oder Lüften könnte als Ursache in Betracht kommen.

Informationen: Kostenlose Hotline des Berufsverbandes DeutscherBaubiologen (VDB) unter 0800/200 10 07.