Streaming, Facebook Streaming, Facebook: Die wichtigsten Änderungen für Internetnutzer 2018

Berlin - Der Jahreswechsel steht kurz bevor, Zeit für einen Ausblick auf das neue Jahr. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien, kurz Bitkom, hat die wichtigsten Änderungen für Internetnutzer 2018 zusammengetragen. Wir stellen sie vor:
Abo-Streaming-Dienste können auch im EU-Ausland genutzt werden
Abonnenten von Streaming-Diensten wie Netflix, Sky Go oder Maxdome können ihre Abo-Dienste ab dem 20. März 2018 auch während des Urlaubs im EU-Ausland nutzen. Denn die bislang üblichen Ländersperren („Geoblocking“) fallen durch eine Verordnung des EU-Parlaments weg. Dann kann jeder Nutzer seinen abonnierten Online-Dienst ohne Zusatzgebühren für einen beschränkten Zeitraum auch im EU-Ausland nutzen – beispielsweise im Urlaub oder während eines Auslandssemesters. Zusätzliche Gebühren dürfen die Anbieter für die neue Nutzungsmöglichkeit nicht erheben. Aber: Für kostenlose Online-Angebote wie Mediatheken der privaten und öffentlich-rechtlichen Sender gilt das nicht.
Instant Payment: Überweisungen in Echtzeit
Ab November bekommen Zahlungsempfänger mit der neuen Echtzeitüberweisung („Instant Payment“) in der gesamten Euro-Zone ihre Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden gutgeschrieben – auch sonn- und feiertags und rund um die Uhr. Laut der Bitkom-Experten bieten erste Banken den Service bereits seit November 2017 an, der große Durchbruch soll jedoch erst im nächsten Jahr kommen. Es werde erwartet, dass Echtzeitzahlungen sowohl von Privatperson zu Privatperson als auch im E-Commerce möglich seien, so die Experten weiter. Die Instant Payments sollen damit ein Zahlverfahren ermöglichen, das an allen Bezahlpunkten einsetzbar ist und direkt mit dem jeweiligen Girokonto in Verbindung steht. Die Bankenbranche reagiert damit auch auf den Erfolg von Online-Bezahldiensten wie Paypal.
Kreditkartengebühren beim Bezahlen fallen weg
Ob beim Online-Shoppen oder im Laden: Ab dem kommendem Jahr entfallen europaweit die Gebühren beim Bezahlen mit Kreditkarte. Händler dürfen somit in vielen Fällen keine gesonderten Gebühren für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr berechnen. Achtung, das gilt nur für Shopping-Touren innerhalb Deutschlands: Denn Für Bargeldabhebungen im Ausland können Banken weiterhin Entgelte verlangen.
Neue Beschwerdemöglichkeiten bei sozialen Netzwerken
Ab dem 1. Januar 2018 gelten alle Pflichten des Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG). Mit dem Gesetz sollen rechtswidrige Inhalte auf sozialen Netzwerken besser bekämpft werden. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Youtube müssen es ihren Nutzern ab dann ermöglichen, sich über verbotene Inhalte beschweren zu können. So sollen sie Verbotenes direkt bei den jeweiligen sozialen Netzwerken melden können. Diese Inhalte werden dann vom Netzwerk überprüft und gelöscht, wenn ein Verstoß gegen Gesetze festgestellt wird. Strafbar sind nach dem NetzDG etwa Beleidigungen, aber auch wenn Nutzer verbotene Symbole wie ein Hakenkreuz posten oder den Holocaust leugnen.
Datenschutzgrundverordnung wird wirksam
Im Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union in Kraft. Das „Recht auf Vergessen werden“ hält damit Einzug ins EU-Datenschutzrecht. Es besagt, dass Unternehmen Daten löschen müssen, wenn jemand die Einwilligung zur Datenverarbeitung widerruft. Auch können Verbraucher dann von Unternehmen verlangen, über ihre personenbezogenen Daten informiert zu werden oder diese zu berichtigen. Darüber hinaus können sie erwirken, dass ihre Daten von einem Anbieter zu einem anderen Anbieter übertragen werden. Dies muss in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erfolgen.
DVB-T2: Digitales Antennenfernsehen startet in weiteren Regionen
Bereits seit diesem Jahr empfangen viele Nutzer in großen Städten und Ballungsgebieten digitales Antennenfernsehen über den neuen Standard DVB-T2. Im kommenden Jahr wird der Empfang schrittweise in zusätzlichen Regionen erweitert. So soll ab dem Frühjahr 2018 DVB-T2 in den Regionen um Erfurt, Osnabrück, Kaiserslautern und im mittleren Hessen starten. Ab Herbst 2018 bekommen die Regionen um Chemnitz, Gera, Trier und Ulm den neuen Antennenstandard.
Wer auch nach der Umstellung das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht direkt verarbeiten. Verbraucher benötigen dann einen zusätzlichen DVB-T2-Receiver.
Keine Netzneutralität mehr: Kostenlosen Pornoseiten droht das Aus
Die US-Telekommunikationsaufsicht kippte im November die strikten Regeln zur Netzneutralität in den USA. Nach der alten Regelung war es den Netzbetreibern nicht erlaubt, bestimmten Datenverkehr zu blockieren oder zu verlangsamen und anderen Inhalten Vorrang zu geben. Dieses Verbot fällt nun weg. Die Auswirkungen könnten auch deutsche Nutzer zu spüren bekommen. Denn Provider wie AT&T, Verizon oder Comcast könnten Online-Dienste wie Facebook, Netflix oder eben auch den für Nutzer kostenlosen Porno-Streaming-Anbieter Pornhub künftig dafür zu Kasse bitten, dass diese für ihr Angebot eine Art Schnellstraße bekommen. Die wiederum müssten die gestiegenen Kosten dann an die Konsumenten weitergeben – vielleicht das Aus für kostenlose Pornos im Netz.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands, schätzt die unmittelbaren Auswirkungen für deutsche Nutzer zunächst als sehr gering ein. Indirekt könnten sie es jedoch spüren, da die Marktmacht großer Anbieter wachsen und die Auswahl auch für europäische Nutzer schrumpfen werde. (dmn/dpa)