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kinox.to, bs.to, Streamcloud kinox.to, bs.to, Streamcloud: Diese Streamanbieter sind nun endgültig illegal

Von Steffen Könau 21.06.2017, 07:30
Jennifer Lawrence war als Katniss Everdeen in dem Film „Die Tribute von Panem“ millionenfach Opfer von illegalen Streaminganbietern.
Jennifer Lawrence war als Katniss Everdeen in dem Film „Die Tribute von Panem“ millionenfach Opfer von illegalen Streaminganbietern. studiocanal

Ein Rennen zwischen Hase und Igel, und der Hase ist diesmal immer früher da. Als Polizei und Staatsanwaltschaft vor sechs Jahren die illegale Streaming-Plattform kino.to schlossen, galt das als großer Schlag gegen die Internet-Piraterie. Die von Leipzig aus agierenden Anbieter hatten es geschafft, mit zusammengestohlenen Inhalten ein Millionenpublikum zu erreichen.

Die Besucher strömten herbei, weil kino.to aktuelle Kinofilme und Serien kostenlos anbot. Zeitweise stand die Seite unter den 20 meistbesuchten deutschsprachigen Webseiten. Und ihre Fans versicherten sich gegenseitig: Wirklich illegal sei nur das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Inhalten. Sie aber, wenn es sie denn ohnehin schon gibt, kurz anzuschauen, sei rechtlich im Grunde genommen unbedenklich.

kinox.to, bs.to und Streamcloud: Illegal?

Experten stritten. Nach der Schließung von kino.to standen binnen kürzester Zeit Nachfolgeportale wie kinox.to, movie4kto.site und vovo.sx bereit, die nach billigem Genuss suchenden Filmfans zu bedienen. Derzeit rangieren mit bs.to und streamcloud.eu erneut zwei Streamingportale unter den 50 meistbesuchten deutschsprachigen Internetseiten. Das auf die Wiedergabe kompletter Serien spezialisierte bs.to, ausgeschrieben „Burning Series“, hat dabei mehr Nutzer als das legale Streaming-Portal Netflix, für das derzeit zwischen fünf und sechs Millionen Deutsche monatlich zwischen acht und elf Euro zahlen.

Die Betreiber behaupten dabei weiter, sie seien nicht illegal, weil sie nur auf Angebote externer Speicherdienste verweisen würden. Nutzer werden zudem in Sicherheit gewogen. Es würden keine Daten oder Hinweise auf zugreifende IP-Adressen gespeichert. „Der Service steht nicht in Europa und fällt somit nicht unter das Datenspeichergesetz“, heißt es bei kinox.to ausweichend.

Grundsatzurteil gegen Streamnutzer

Allerdings hat der Europäische Gerichtshof jetzt ein Grundsatzurteil gefällt, das Nutzer illegaler Streaming-Angebote an die Seite der kriminellen Anbieter stellt. Das Gericht befand, dass das Ansehen eines sogenannten Streams keine „vorrübergehende“ oder „flüchtige und begleitende“ Handlung, sondern als „anomaler“ Akt nicht mit dem üblichen Surfen im Web vergleichbar sei. Bisher hatten Gerichte immer geurteilt, dass es sich beim Zwischenspeichern von Daten aus einem Stream in den sogenannten Cache-Speicher des empfangenden Gerätes lediglich um einen technischen Vorgang handele, der nötig sei, um den betreffenden Film anzusehen. Ein verbotener Download finde deshalb aber noch nicht statt.

Ohne Download aber keine Strafbarkeit für den Zuschauer. Deshalb hatten sowohl die Musik- als auch die Filmindustrie sich beim Kampf gegen Piraten seit Jahren vor allem auf die Anbieter konzentriert. Gegen große Fische wie die Tauschbörse Napster, das vom deutschen Ex-Hacker Kim Schmitz betriebene Portal Megaupload.com oder eben kino.to gingen die Unterhaltungskonzerne vor. Die Strafverfolgungsbehörden nahmen sogar Nutzer von sogenannten Torrent-Diensten ins Visier, die über dezentrale Computernetze nicht nur Musik oder Filme heruntergeladen, sondern durch eine automatische Voreinstellung in der Torrent-Software auch sofort wieder als Verteiler agiert hatten.

Grundsatzurteil richtet sich gegen eine niederländische Set-Top-Box - und trifft die Stream-Nutzer

Doch wer nur herunterlud, durfte sicher sein, nicht belangt zu werden. Mit dem Urteil des EuGH steigt nun aber die Gefahr für Privatpersonen, abgemahnt zu werden. Obwohl es im Prozess eigentlich nur um eine in den Niederlanden verkaufte Set-Top-Box für den Fernseher ging, mit deren Hilfe nicht nur legale, sondern auch illegale Streams abgespielt werden können, betrifft das Urteil auch die Nutzer von Internet-angeboten mit Geschäftsmodellen, die kostenlose Kinofilme zeigen.

Wer Angebote, die nicht ohne Weiteres auffindbar seien und deren Adressen sich häufig änderten, einem großen Kundenkreis zugänglich mache, hatten die Richter klargestellt, verstoße damit klar gegen EU-Recht, das „ein hohes Schutzniveau für die Urheber“ anstrebe. Dabei berücksichtigte das Gericht ausdrücklich, dass der beklagte Anbieter des Mediaplayers „Filmspeler“ mit Gewinnerzielungsabsicht handele. Die Firma aus Almere preist ihr 189 Euro teures Gerät im Internet mit dem Versprechen an, es erlaube den kostenlosen Zugriff auf „die besten Filme, Serien und Sportübertragungen ohne Aboverpflichtungen“. Erklärt aber nicht, wie das überhaupt möglich ist.

Während der EuGH das Streitverfahren zur Entscheidung an das zuständige niederländische Gericht zurückgab, stellte er klar, dass eine Vorbedingung für eine Verurteilung von einzelnen Nutzern immer gegeben sein muss. Ihnen müsse nachgewiesen werden, dass sie das von ihnen genutzte Angebot als illegal einschätzen konnten. (mz)

Jennifer Lawrence war als Katniss Everdeen in  dem Film „Die Tribute von Panem“ millionenfach Opfer von illegalen Streaminganbietern.
Jennifer Lawrence war als Katniss Everdeen in  dem Film „Die Tribute von Panem“ millionenfach Opfer von illegalen Streaminganbietern.
Studiocanal