Pilzgerichte nur nach rascher Abkühlung aufwärmen
Bonn/dpa. - Pilzgerichte können ohne Bedenken wieder erwärmt werden. Denn die verbreitete Annahme, aufgewärmte Pilze könnten giftig wirken, stimme nicht, erläutert der Verbraucherinformationsdienst aid in Bonn.
Wichtig sei nur, dass die Reste des Pilzgerichts nach der Zubereitung rasch abgekühlt und bei zwei bis höchstens vier Grad Celsius aufbewahrt werden. Beim Wiedererwärmen sollte eine Temperatur von mindestens 70 Grad erreicht werden.