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Nichtraucher müssen im Büro geschützt werden

30.05.2008, 10:52

Stuttgart/Berlin/dpa. - Wenn Kollegen sich nicht an Rauchverbote halten, muss das nicht hingenommen werden. «In solchen Fällen können sie sich beschweren - dann droht uneinsichtigen Rauchern eine Abmahnung», sagte Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer aus Stuttgart.

Auch müssten neue Mitarbeiter sich nicht nach alten Gepflogenheiten richten - etwa wenn bisher alle Kollegen mit dem Rauchen im Büro einverstanden waren. «Wenn der Neue das dann nicht will, müssen sich die anderen danach richten», sagte Bauer anlässlich des Weltnichtrauchertags (31. Mai).

Nichtraucher hätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung einen Anspruch darauf, dass sie im Job vor dem Qualm der Kollegen geschützt werden, sagte das Mitglied im Ausschuss Arbeitsrecht vom Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin. Wie das geregelt wird, sei aber nicht genau festgelegt. So könnten Arbeitgeber etwa abgetrennte Raucherräume einrichten oder vorschreiben, dass Angestellte für ihre Zigarettenpause auf den Hof der Firma gehen müssen. «Der Chef kann das Rauchen im Betrieb aber auch ganz verbieten.» Gegebenenfalls muss aber der Betriebsrat den Regelungen zustimmen.

Welche Räume zur Nichtraucherzone erklärt werden müssen, ist aber oft strittig. Greift der Chef etwa in seinem Büro zum Glimmstängel, müsse die Sekretärin damit in der Regel leben, sagte Bauer. Das hänge aber vom Einzelfall ab: «Wenn der ein Dauerqualmer ist und das Zimmer total verräuchert ist, gilt es unter Umständen als nicht zumutbar, dass sie das Zimmer betreten muss.»

In Gemeinschaftsräumen der Firma dürfen Nichtraucher dagegen nicht gegen ihren Willen Zigarettenqualm ausgesetzt sein, berichtet die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift «test». «Kaffeeküche und Kopierraum müssen rauchfrei bleiben», sagte Martina Perreng vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) der Zeitschrift.

Allerdings darf der Chef es bei der Einstellung zur Bedingung machen, dass neue Mitarbeiter sich mit dem Rauchen im Büro einverstanden erklären. «Fragen zum Rauchen beim Einstellungsgespräch sind zulässig - das fällt nicht unter das Antidiskriminierungsgesetz», sagte Rechtsanwalt Bauer. So könne der Chef einen Bewerber ablehnen, weil er Nichtraucher ist und im Büro ansonsten alle rauchen.

Informationen: Die kostenlose Broschüre «Rauchfrei am Arbeitsplatz» kann bestellt werden bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), 51101 Köln. Sie steht auch im Internet zum Herunterladen bereit.

Broschüre: www.bzga.de