Neue Berufsbezeichnung Neue Berufsbezeichnung: Neue Ansprüche an Immobilienkaufleute

Bonn/dpa. - Das sind nur einige Fragen, diedas Verhältnis zwischen den beiden Parteien häufig alles andere alsherzlich-freundschaftlich werden lassen. Um Misstöne zu dämpfen odergar nicht erst aufkommen zu lassen, schalten immer mehr EigentümerImmobilienverwalter und Makler ein und überlassen es diesen, sich umdie Belange beider Parteien zu kümmern.
Immobilienkaufleute arbeiten etwa bei Bauträgern, inWohnungsunternehmen, bei Immobilien- und Projektentwicklern oder beiWohnungseigentumsverwaltungen und in Immobilienabteilungen von Bankenoder Bausparkassen. Ihre Aufgabe erfordert neben einem hohen Maß anFingerspitzengefühl auch eine fundierte Ausbildung - etwa die zumImmobilienkaufmann. Bislang wurde diese Ausbildung unter derBezeichnung «Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft»angeboten, am 1. August ist nun eine vom Bundesinstitut fürBerufsbildung (BIBB) überarbeitete Ausbildungsordnung in Kraftgetreten. Auch die Berufsbezeichnung wurde gleichzeitig in «Immobilienkaufmann» geändert.
Ein wichtiger Baustein sind vor allem Fremdsprachenkenntnisse;diese werden nun vorausgesetzt und - falls nicht vorhanden -entsprechend gelehrt. «Dabei geht es allerdings nicht immer nur umEnglisch, sondern zunehmend auch um Türkisch oder Italienisch», sagtHenrik Schwarz, Projektleiter beim BIBB. Eine wichtige Rolle kommeauch der kundenorientierten Kommunikation zu - und dazu gehört dieSchulung in Sachen Marketing, Verkauf, Vertrieb undÖffentlichkeitsarbeit. «Wir wollten die Ausbildung noch praxisnähergestalten», erläutert Schwarz.
Die neuen Ausbildungsmodule bauen weitgehend auf der bisherigenAusbildungsordnung auf. Neu hingegen ist die Möglichkeit, sich nachzwei Dritteln der Ausbildungsdauer für zwei oder drei Fachgebiete zuentscheiden. Gewählt werden kann zwischen Steuerung/Kontrolle imUnternehmen, Gebäudemanagement, Makler, Bau-/Projektmanagement sowieVerwaltung - nach Ansicht vieler Schul- oder Hochschulabgängeroffenbar eine interessante Mischung.
«Die Nachfrage nach diesem Beruf ist sehr hoch», bestätigt HenrikSchwarz. Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge sei inden vergangenen zehn Jahren um 40 Prozent gestiegen; im Jahr 2004 lagsie bei 2157. Die Gesamtzahl der Ausbildungsverhältnisse lag im Jahr2004 bei 5417 - davon waren 61,4 Prozent Frauen.
Einer der aktuellen Auszubildenden ist der 27-jährige Jens Lehn,der zuvor ein Wirtschaftsrecht-Studium abgeschlossen hatte. «Ichwollte einen abwechslungsreichen Beruf haben, bei dem ich viel mitMenschen zu tun habe», erzählt Lehn, der zweimal pro Woche in dieBerufsschule geht und bei der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbadenarbeitet.
Lehn wird noch nach der ursprünglichen Ausbildungsordnungunterrichtet und ist darüber auch ganz froh, wie er sagt. Vor allemwegen des neuen Pflichtfachs «Soziale Kompetenz», in dem die Azubiskünftig unterrichtet werden: «Dem kann ich überhaupt nichtsabgewinnen - schließlich arbeiten wir auch jetzt schon täglich imTeam und in Workshops.» Nicht gerade optimal findet Lehn zudem, dassin der neuen Ordnung «Grundlagen des Rechts/Vertragsrecht»offensichtlich aus Zeitgründen weggefallen seien. «Man muss doch alsMakler oder Immobilienverwalter wissen, wie ein Vertrag zustandekommt», kritisiert er.
Diese Meinung teilt auch sein Ausbilder an der BerufsschuleWiesbaden, Jürgen Morbe. «Nun müssen sich die Auszubildenden dieseKenntnisse gänzlich selbst aneignen», sagt er. Und das, obwohl es gutsein könne, dass genau dieses Fach am Ende der Ausbildung auchgeprüft wird. Positiv an der neuen Ausbildungsordnung findet erhingegen, dass die Ausbildung insgesamt etwas praxisnäher gestaltetwurde und sich mehr an Lernsituationen orientiere.
«Insgesamt sind wir Ausbilder mit der neuen Ordnung einverstanden,sie beinhaltet viele positive Aspekte», sagt Morbe. Die ausbildendenUnternehmen kommen nach Angaben von BIBB-Projektleiter Schwarzgrößtenteils gut damit klar. «Die Grundhaltung der Unternehmen istausgesprochen positiv.» Sie haben allerdings auch keine andere Wahl -seit dem 1. August ist die neue Ausbildungsordnung für alle Betriebeverpflichtend.
Informationen: GdW Bundesverband deutscherWohnungs- und Immobilienunternehmen. Auf dessen Website unterwww.immokaufleute.de gibt es auch ein «Fragenforum» zur neuenAusbildung.