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Krank ins Büro: Was Arbeitnehmer wissen sollten

09.12.2016, 12:07
Ob ein kranker Mitarbeiter ins Büro kommt, entscheidet er selbst. Auch wenn der Arzt ihm eine Arbeitsunfähigkeit attestiert hat, muss er nicht zu Hause bleiben. Foto: Andrea Warnecke
Ob ein kranker Mitarbeiter ins Büro kommt, entscheidet er selbst. Auch wenn der Arzt ihm eine Arbeitsunfähigkeit attestiert hat, muss er nicht zu Hause bleiben. Foto: Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin - Viele Konzerne bieten Fitnessprogramme, damit die Mitarbeiter gesund bleiben. Der Autobauer Daimler plant sogar einen Bonus für Mitarbeiter, die selten ausfallen.

Experten befürchten jedoch, dass mehr Arbeitnehmer sich deswegen trotz Krankheit ins Büro schleppen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Wie ist die rechtliche Lage?

„Ob ich arbeitsfähig bin oder nicht, entscheide ich selbst”, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Selbst wenn der Arzt der Meinung ist, dass Arbeiten die Gesundheit beeinträchtigt, liegt die Entscheidung beim Mitarbeiter. Auch der Arbeitgeber könne dann nicht sagen: „Du bist krankgeschrieben, ich lasse dich jetzt hier nicht rein.” Ob Berufstätige wirklich krank zur Arbeit sollten, ist eine andere Frage. Bleiben sie zu Hause, können sie sich auf jeden Fall immer auf ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung berufen.

Das kommt drauf an. „Auf die reine Selbstgefährdung des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber hinweisen”, sagt Meier. Möchte der dann trotzdem bleiben, ist das seine Entscheidung. Anders sieht es aus, wenn der Mitarbeiter die Kollegen gefährdet oder seine Arbeit nicht mehr ordentlich ausführen kann. Meier nennt Beispiele: „Der Kraftfahrer, dem schwindelig ist, kann natürlich nicht Lkw fahren.” Und wer einen eingegipsten Finger hat, kann unter Umständen nicht am Computer arbeiten. Dann kann der Chef Mitarbeiter auch nach Hause schicken.

Nein - nur in Ausnahmefällen. „Nur wenn die Erkrankung Auswirkungen auf den Arbeitsplatz hat, muss der Arbeitgeber informiert werden”, sagt Meier. Das ist etwa der Fall, wenn der Mitarbeiter eine ansteckende Krankheit hat und Kollegen möglicherweise damit infiziert hat. Diese müssen sich dann testen lassen. Das gleiche gilt, wenn er etwa in der Produktion von Lebensmitteln tätig ist, und diese durch seine Erkrankung verunreinigt haben könnte. (dpa/tmn)