1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kinder im Taxi: Nur mit geeignetem Sitz

Kinder im Taxi: Nur mit geeignetem Sitz

25.09.2008, 10:27

Bonn/dpa. - Kinder und Säuglinge müssen im Taxi stets gut gesichert sein. Ist das Kind jünger als 12 Jahre oder kleiner als 1,50 Meter, sei der Fahrer dazu verpflichtet, einen Kindersitz bereitzustellen, erklärt der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn.

Dies gelte aber nur für ein Kind: Fährt eine Familie mit zwei Kindern Taxi, genüge für den Fahrer rein rechtlich die Sicherung nur eines Kindes mit einem geeigneten Sitz. Hat das Taxi den Kindersitz nicht an Bord, muss der Fahrer einen Kollegen rufen oder selbst einen Kindersitz besorgen.

Für Säuglinge bis 13 Kilogramm muss eine Babyschale benutzt werden, erklärt der DVR. Diese Schalen bringen die Eltern am besten selbst mit: Vom Taxifahrer könne man nicht erwarten, dass er diese Sicherung mit sich führt. Generell sei es immer besser, schon beim Bestellen des Taxis darauf hinzuweisen, dass man Kinder dabei hat. So könnten die Taxiunternehmen direkt ein sogenanntes Kindertaxi schicken, das eine passende Sicherung an Bord hat.