1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gesundheit
  6. >
  7. Zahnreport 2015 der Barmer GEK: Zahnreport 2015 der Barmer GEK: Zahnfüllungen oft nur mit kurzer Haltbarkeit

Zahnreport 2015 der Barmer GEK Zahnreport 2015 der Barmer GEK: Zahnfüllungen oft nur mit kurzer Haltbarkeit

Von Timot Szent-Ivanyi 14.04.2015, 13:02
Die Haltbarkeit von Zahnfüllungen lässt oftmals zu Wünschen übrig.
Die Haltbarkeit von Zahnfüllungen lässt oftmals zu Wünschen übrig. dpa Lizenz

Berlin - Zahnärzte können sich darauf verlassen, dass sie ihre Kunden regelmäßig wieder sehen: Nach einer Zahnfüllung müssen sich viele Patienten schon bald einer weiteren Behandlung unterziehen. Fast jeder dritte Zahn mit einer Füllung muss innerhalb von vier Jahren erneut behandelt werden. Das geht aus dem jüngsten Zahnreport der Krankenkasse Barmer GEK hervor, der am Dienstag vorgestellt wurde. Offen ist allerdings, warum die Haltbarkeit so begrenzt ist. Es fehlen schlicht Daten, um die Probleme zu erkennen und Verbesserungen zu erreichen.

Füllungen sind eine der Hauptaufgaben von Zahnärzten. Jährlich unterziehen sich 20 Millionen gesetzlich Versicherte dieser Behandlung. Dabei wird fehlende Zahnsubstanz durch Amalgam, Gold, Keramik, Zement oder Kunststoff ersetzt. Die Barmer GEK wollte eigentlich herausfinden, wie lange die Füllungen tatsächlich halten, um etwa den Patienten Hinweise über das geeignete Füllmaterial zu geben.

Doch das ist nicht möglich: Die gesetzlichen Krankenkassen wissen durch die Abrechnungsdaten zwar, welche Zähne an welchen Stellen behandelt wurden. Welche Füllungsart und welches Material verwendet wurden, erfahren die Krankenkassen aber von den Ärzten nicht. Formal gesehen ist das auch nicht notwendig: Schließlich zahlen die gesetzlichen Kassen ohnehin nur einen sogenannten Festzuschuss, der sich nach den Kosten einer Amalgam-Füllung richtet. Möchte der Patient eine hochwertigere Füllung, beispielsweise Kunststoff, muss er die zusätzlichen Kosten aus eigener Tasche zahlen.

Aus den zur Verfügung stehenden Daten errechneten die Autoren des Zahnreports, dass eine Füllung rein statistisch zwischen acht und zehn Jahren hält. Studien-Leiter Michael Walter vom Dresdner Universitätsklinikum sagte, es bestehe bei der Nachhaltigkeit von Füllungen „Luft nach oben“. Die Autoren hatten 17 Millionen Zahnfüllungen aus den Jahren 2010 bis 2013 von Versicherten der Barmer GEK untersucht. Es ist bisher die größte Untersuchung dieser Art in Deutschland.

Zahnärzte sollen Daten liefern

Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gibt auf ihrer Homepage im Internet die Haltbarkeiten verschiedener Füllungen an. Diese reichen von ein bis zwei Jahren für sogenannte Glasionomerzemente, vier bis sechs Jahren für Komposite, acht bis zehn Jahren für Amalgam, zehn Jahren für Keramik-Inlays und zehn bis 15 Jahren für Goldinlays. Wissenschaftliche Quellen für diese Zahlen werden allerdings nicht genannt.

„Wir können praktisch nichts darüber sagen, wie nachhaltig eine Füllungstherapie ist“, beklagte Barmer-Chef Christoph Straub. Er forderte die Zahnärzte auf, die Daten über Füllmaterial und Füllart künftig zu liefern. Davon würden sowohl Patienten als auch Zahnärzte und Krankenkassen profitieren, sagte der Kassen-Vorstand. Er verwies dabei auf eine Umfrage im Rahmen des Zahnreportes, nach der die Haltbarkeit für die Mehrheit der Patienten das wichtigste Kriterium ist.

Die Zahnärzte lehnten die Forderung Straubs allerdings rundweg ab. „Der Datenhunger der Kassen scheint keine Grenzen zu kennen“ , kritisierte KZBV-Chef Wolfgang Eßer. Mit dem vorgeschobenen Argument einer verbesserten Versorgungsforschung sollten letztlich nur bewährte Wahlmöglichkeiten der Patienten bei Füllungen in Frage gestellt werden. Eßer machte zudem geltend, dass die im Report berichtete erneute Therapie jedes dritten Zahns mit Füllung innerhalb von vier Jahren nicht auf eine mangelhafte Behandlungsqualität zurückgeführt werden könne. Vielmehr hänge der Erfolg einer Füllungstherapie insbesondere auch von der Mundhygiene ab. Darauf verwies aber auch Kassen-Vorstand Straub.

Sollte eine Füllung einmal nicht den medizinischen Standards entsprechen, greife die gesetzliche, zweijährige Gewährleistung, in der der Zahnarzt kostenfrei Ersatz leiste, sagte Eßer. Diese Fälle seien aber seltene Ausnahmen, betonte der Chef der Kassen-Zahnärzte.