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Wegen Corona? Wegen Corona?: Was hat es mit den 14,75 Euro Extrakosten beim Arzt auf sich?

09.09.2020, 08:10
Privat Versicherte müssen die Extrakosten zunächst selber tragen. Sie können die Rechnung jedoch bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten rückerstattet zu bekommen.
Privat Versicherte müssen die Extrakosten zunächst selber tragen. Sie können die Rechnung jedoch bei ihrer Versicherung einreichen, um die Kosten rückerstattet zu bekommen. picture alliance/dpa

Halle (Saale) - Einige Patienten dürften sich wundern, wenn sie nach ihrem Arztbesuch aktuell eine Rechnung von 14,75 Euro bekommen. Was hat es damit auf sich?

Extrakosten durch Corona-Hygienemaßnahmen

Die Gebührenordnungen für Mediziner enthalten seit April dieses Jahres eine Klausel, die es erlaubt, pro Patient einen Extrabetrag für Hygienemaßnahmen abzurechnen. Der Grund dafür ist der gestiegene Aufwand der Arztpraxen im Zuge der Corona-Pandemie.

Vergrößerungen der Wartebereiche, Plexiglaswände und Mund-Nasen-Bedeckungen mussten beschafft und bezahlt werden. Auch der Kontakt musste zumindest vorübergehend auf das absolute Minimum reduziert werden.

Extrakosten beim Arztbesuch- nicht nur für Corona-Patienten

Die Pauschale für die Patienten soll diese Kosten für den Mehraufwand der Arztpraxen nun decken, berichten unter anderem die „Nürnberger Nachrichten“.

Der Grund des Arztbesuches spielt bei der Hygienepauschale keine Rolle. Ob Patienten also wegen Magenproblemen beim Arzt sind, wegen einer verstauchten Hand oder Rückenschmerzen, ist in diesem Fall unerheblich. Denn der Mehraufwand für Hygienemaßnahmen in den Arztpraxen soll alle Patienten schützen, die diese besuchen.

Wer muss die Extrakosten zahlen?

Rechnungen erhalten allerdings nur Privatpatienten. Doch müssen diese dann die Kosten selber tragen? „Nein“, sagt Stefan Reker vom Verband der Privaten Krankenversicherungen zu mdr.de

„In der privaten Krankenversicherung sieht das eben jeder Patient auf seiner Rechnung, und wenn er die bei der Krankenversicherung einreicht, wird sie ihm voll erstattet.

Zahlungen bei gesetzlich Versicherten

Und was ist mit gesetzlich Versicherten? Die Zahlungsflüsse seinen laut mdr.de hier etwas indirekter. Abgerechnet wird hier über die Kassenärztlichen Vereinigungen.

Auch die „Techniker Krankenkasse“ bestätigt: „Nein, die Kosten müssen die Patienten nicht direkt übernehmen, solange die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) in Anspruch genommen werden.“ (mz)