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Rund um die Geburt Rund um die Geburt: Kasse bezahlt nicht mehr alles

Von Renate Giesler 27.08.2004, 15:12

Hamburg/dpa. - Auch Frauen, die ein Kind bekommen, sind im Zuge der Gesundheitsreform die Leistungen deutlich gekürzt worden. Ersatzlos gestrichen wurde das Entbindungsgeld in Höhe von 77 Euro. Das Mutterschaftsgeld allerdings wird wie bisher über die Kassen abgerechnet.

Die Kassen übernehmen auch weiterhin die Kosten für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung. "Mit dem Gesundheitsreformgesetz hat sich an den Mutterschaftsrichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen nichts geändert", versichert Dagmar Hutzler vom Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen in Essen. Dies gelte für Inhalt wie Häufigkeit der Leistungen. "So sind etwa die Ultraschalluntersuchungen von der Praxisgebühr ausgenommen."

"Das Problem ist jedoch, dass sehr viele Frauen nicht nur zur Vorsorge kommen", sagt Manfred Steiner. Der Präsident des Bundesverbandes der Frauenärzte beobachtet auch in seiner Praxis, dass Schwangere bei dem Vorsorge-Termin auf Beschwerden hinweisenoder eine Kontrolle von bestehenden Befunden wünschen. "Diese Abklärung - seien es Myome, Pilzinfektionen oder Ausfluss - verpflichtet uns, die zehn Euro trotz Durchführung der Vorsorge zu erheben", so Manfred Steiner.

Dem Rotstift zum Opfer fielen der Partneranteil bei der Geburtsvorbereitung, ebenso die Babymassagen und das Schwangerschaftsyoga. Jede Frau hat aber von Beginn der Schwangerschaft an noch Anspruch auf Hebammenhilfe in Form von Beratungsgesprächen, Untersuchungen, Hilfe bei Schwangerschaftsproblemen, Geburtshilfe und Hausbesuche im Wochenbett. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten.

"Die Kosten für die vierwöchige Rufbereitschaft jedoch übernehmen sie nicht", kritisiert Magdalene Weiß, Präsidentin des Bundes Deutscher Hebammen. Das Bereitschaftsgeld von momentan 185 Euro müssen die Gebärenden selbst zahlen, wenn sie Wert auf die Entbindung bei einer bestimmten Hebamme legen. Und wer sich für eine ambulante Entbindung in einem Hebammen- oder Geburtshaus entscheidet, muss eine Selbstbeteiligung von etwa 400 Euro für laufende Betriebskosten übernehmen. "Diese Kosten können bei den Krankenkassen eingereicht, müssen von diesen jedoch nicht erstatten werden", so Weiß.

Neu seit dem 1. April 2004 ist auch, dass die Ärzte Schwangeren und Wöchnerinnen kein Kassenrezept über Eisen, Magnesium und Jodid mehr ausstellen dürfen.

Aber: "Zur Behandlung von gesicherter Eisenmangelanämie kann der Arzt eine Eisen-II-Verbindung verordnen, bei nachgewiesenem Magnesiummangel eine Magnesiumverbindung", erläutert Rolf Mentzell von der DAK-Pressestelle.

Unabhängig von der Krankenkasse haben Frauen auch nach der neuen Gesetzeslage einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft wie auch im Wochenbett. "Wir befürworten im entsprechenden Fall den Antrag auf Haushaltshilfe, die Genehmigung obliegt den jeweiligen Kassen", erläutert der Frauenarzt Manfred Steiner. Voraussetzung ist allerdings nach seiner Auskunft in jedem Fall, dass im Haushalt ein weiteres Kind unter zwölf Jahren lebt.