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Orthopädischen Erkrankungen Orthopädischen Erkrankungen: Mit Stoßwellen gegen Maus-Arm

Von Andreas Heimann 15.12.2015, 09:03
Ein Maus-Arm resultiert aus einseitiger Belastung.
Ein Maus-Arm resultiert aus einseitiger Belastung. dpa Lizenz

Ultraschall und Stoßwellen sind bei manchen orthopädischen Erkrankungen alternative Behandlungsmethoden. „Aber sie haben nicht die gleichen Effekte“, sagt Jörg Hausdorf, Leiter der AG Stoßwellentherapie der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie. „Und sie eignen sich deswegen auch nicht für die gleichen Krankheitsbilder.“

Bei Ultraschall handele es sich um höherfrequente Schallwellen, die in den Körper eintreten, ohne an Energie zu verlieren, und dann Wärme erzeugen. Klassischerweise kommt das bei Erkrankungen zum Einsatz, die mit Muskelverspannungen einhergehen.

„Stoßwellen haben ein breiteres Einsatzgebiet“, erläutert der Oberarzt. Ursprünglich wurden sie eingesetzt, um Nierensteine zu zertrümmern. Und das ist auch heute noch so. „Es sind reine Druckwellen“, sagt Hausdorf. Wenn sie in den Körper eindringen und auf festes Gewebe wie zum Beispiel Knochen treffen, wird maximale Energie frei. Typische Einsatzgebiete sind unter anderem die Kalkschulter, der Tennisellenbogen und der Maus-Arm.

„Die Stoßwellen setzen Wachstums- und antientzündliche Faktoren frei“, erläutert der Arzt. Die Behandlung mit Stoßwellen ist schmerzhaft, gelegentlich wird deshalb ein Schmerzmittel verabreicht. „Es tut aber nur während der Behandlung weh“, erklärt Hausdorf.

Für die Behandlung eines Fersensporns an der Fußsohle hält der Arzt Stoßwellen für besser geeignet als Ultraschall. Die Erfolgsaussichten liegen nach seinen Angaben bei 70 zu 40 Prozent. Bei der Stoßwellentherapie sind insgesamt drei Behandlungen innerhalb von drei Wochen nötig. Die Ultraschallbehandlung ist allerdings beim Physiotherapeuten möglich und eine Kassenleistung. Für die Stoßwellentherapie müssen Patienten zum Orthopäden. Sind sie gesetzlich versichert, müssen sie die Kosten derzeit noch selbst tragen. Ob die Behandlung eine Kassenleistung wird, soll voraussichtlich Ende 2016 entschieden werden.