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Kranke Zähne Kranke Zähne: Gutachter prüft Zahnersatz

11.04.2010, 08:23

Halle/MZ. - Wolfgang P., Halle: Seit kurzem ist ein neues Füllmaterial, Serana, auf dem Markt. Was ist das? Welche Kosten entstünden mir bei einem Inlay?

Antwort: Bei Serana handelt es sich um eine Glaskeramikfüllung. Was ein Inlay anbelangt: Die Kosten für eine Amalgamfüllung, abhängig von ihrer Größe, werden von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, den darüber hinausgehenden Betrag müssten Sie im Rahmen einer Mehrkostenvereinbarung selbst bezahlen.

Ralph S., Querfurt: Zu welchen Materialien raten Sie bei einem Inlay?

Antwort: Am beständigsten von der Laufzeit her ist Gold. Im sichtbaren Bereich sind Inlays aus Keramik oder auch aus Kunststoff gängig.

Gisela R., Wittenberg: Seit einem Jahr habe ich eine bereits zum zweiten Mal angefertigte Brücke. Wie die erste, sitzt auch diese nicht richtig. Ich habe ständig Schmerzen und kann auch nicht richtig kauen. Laut Krankenkasse ist mit der zweiten Brücke die Behandlung abgeschlossen. Was kann ich tun?

Antwort: Da bei Ihnen auch nach einem Jahr noch ständig starke Beschwerden auftreten, sollten Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein Gutachten beantragen. Ein Gutachter könnte dann Ihre Situation noch einmal überprüfen.

Hans-Jürgen N., Zeitz: Ich leide an einem Brennen am Oberkiefer. Könnte das mit meiner Prothese zusammenhängen?

Antwort: Das Brennen könnte mit der Prothese zusammenhängen, aber auch auf andere Probleme, beispielsweise mit der Mundschleimhaut, zurückzuführen sein. Sie sollten das von Ihrem Zahnarzt abklären lassen.

Ines W., Eisleben: Ist eine Wurzelbehandlung nicht eine Kassenleistung? Wieso soll ich dann noch zuzahlen?

Antwort: Seit dem Jahr 2004 sind die Leistungen zur Wurzelbehandlung, die die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen, im Seitenzahnbereich deutlich eingeschränkt - im Leistungskatalog stehen nur noch relativ wenige Therapieschritte an bestimmten Zähnen. Im Einzelnen wird Ihnen das Ihr Zahnarzt erläutern. Wer Wert darauf legt, einen Backenzahn mit geschädigter Wurzel zu erhalten, wird in aller Regel Zuzahlungen leisten müssen.

Grit K., Burgenlandkreis: Meine vierjährige Tochter hat einen Kreuzbiss. Sollte das jetzt schon behandelt werden?

Antwort: Ja, auf jeden Fall! Diese Fehlstellungen gehören zu den Befunden, die unbedingt schon im Milchgebiss behandelt werden sollten, damit sie sich nicht verfestigen und später im bleibenden Gebiss einer komplizierteren und langwierigen Behandlung bedürfen. Sie sollten Ihre Tochter also einem Kieferorthopäden vorstellen.

Mike M., Bitterfeld-Wolfen: Welchen Betrag zahlt meine gesetzliche Krankenkasse beim Zahnersatz dazu?

Antwort: Patienten erhalten von ihrer gesetzlichen Krankenkasse stets einen befundbezogenen Festzuschuss für den Regelleistungs-Zahnersatz, also für Kronen, Brücken, Prothesen, die eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Therapie darstellen. Soll beispielsweise ein Zahn ersetzt werden, erstattet die Kasse bei gleichem Befund - nämlich fehlender Zahn - immer die gleiche Summe in Höhe der Regelleistung. Egal, ob Sie sich für eine Brücke oder eine Krone auf einem Implantat entscheiden.

Anne F., Saalekreis: Mir muss im Unterkiefer eine Zahnwurzel, die nicht entzündet ist, gezogen werden. Da ich herzkrank bin, habe ich bei der Betäubung Bedenken. Muss ich die Schmerzen ertragen?

Antwort: Nein, die zur Verfügung stehenden Betäubungsmittel garantieren eine absolute Schmerzfreiheit während der Behandlung. Ihr Herz sollte Ihnen keine Sorgen bereiten. In dem Fall wird ein Betäubungsmittel gespritzt (ohne Adrenalin), das Ihren Kreislauf nicht beeinflusst.

Nico T., Halle: Obwohl man Implantate selbst bezahlen muss, soll die Kasse etwas dazu geben? Ich bin gesetzlich krankenversichert.

Antwort: Es ist richtig, Implantate, die künstlichen Zahnwurzeln, sind eine Privatleistung. Aber für den Zahnersatz, der auf das Implantat gesetzt wird - Krone, Brücke, Prothese -, gibt es von der gesetzlichen Krankenkasse als Zuschuss den Festbetrag für die sogenannte Regelleistung.

Maria K., Stedten: Ich bin 77 Jahre alt und habe seit langem eine Vollprothese. Muss ich trotzdem jedes Jahr zum Zahnarzt gehen?

Antwort: Unbedingt. Denn wenigstens einmal im Jahr ist es wichtig, dass der Zahnarzt Ihre Mundhöhle inspiziert und dabei eventuelle Veränderungen, die bösartig sein könnten, möglichst früh erkennt und einer Behandlung zuführt. Zum anderen ist der alljährliche Zahnarztbesuch, der im Bonusheft vermerkt wird, aber auch nötig, damit Sie sich Ihren erhöhten Zuschuss zu neuem Zahnersatz oder zu Prothesenreparaturen sichern. Den Bonus gibt es auf den befundbezogenen Festzuschuss für Zahnersatz wie folgt: Sind Sie in den letzten fünf Jahren zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung gegangen, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Können Sie die regelmäßige Vorsorge für die letzten zehn Jahre nachweisen, erhalten Sie 30 Prozent mehr Festzuschuss.

Peter M., Halle: Ich habe im Unterkiefer noch einen Eckzahn und vier Schneidezähne. Mein Zahnarzt rät mir, diese fünf Zähne zu überkronen und daran den Ersatz für die fehlenden hinteren Zähne zu befestigen. Die Variante mit einer Klammerprothese wäre aber viel preisgünstiger für mich?

Antwort: Frontzähne im Unterkiefer haben normalerweise die Form von Meißeln. An einem solchen Zahn hält eine Klammerprothese schlecht. Daher ist die Überkronung aller Zähne für einen gut sitzenden Zahnersatz eine sinnvolle, wenn auch teurere Therapie.

Martina H., Weißenfels: Ab wann sollten bei Kindern die Zähne geputzt werden? Ist dasmit einer elektrischen Zahnbürste möglich? Unsere Tochter ist 14 Monate alt.

Antwort: Schon das erste Zähnchen soll mit einer weichen Kinderzahnbürste und einer fluoridhaltigen Zahnpaste geputzt werden. Die Bürste beseitigt Speisereste und klebrige Zahnbeläge, und das Fluorid trägt zur Härtung des Zahnschmelzes bei. Je früher Sie beginnen, desto besser prägt sich das regelmäßige Zähneputzen zur Gewohnheit bei Ihrem Kind aus. Eine elektrische Zahnbürste sollten Sie erst etwas später verwenden. Bei einem 14 Monate alten Kind sind die ersten Zähne im Unterkiefer und die oberen Schneidezähne vorhanden. Sie sollten Ihr Kind auch schon dem Zahnarzt vorstellen.

Fragen und Antworten notierten Dorothea Reinert und Christoph Beyer