GEMA-Gebühren und Co.: Rechtliches rund um die Abiparty
Hamburg/Bonn/dpa. - Wenn die Abifeier näher rückt, werden aus Schülern manchmal Manager. Mitunter schon ein Jahr vorher beginnen die Planungen für den größtmöglichen Partyspaß.
Dabei sollten auch rechtliche Aspekte beachtet werden. «Wer sich entscheidet, eine große Abifeier zu organisieren, der weiß auch, dass das eine große Verantwortung ist», sagt Gabriele Drammen vom Landschaftsverband Rheinland in Köln.
Erster Ansprechpartner könne in vielen Fällen die Schule selbst sein. «Schließlich bekommt die Schulleitung ja jedes Jahr eine Abifeier mit», sagt Drammen, die zwischen 2001 und 2007 das Forschungsprojekt «abi-action» betreute. Die professionelle Organisation sei für Abiturienten immer wichtiger geworden. «Da wird schon mal der rote Teppich ausgerollt», sagt Olaf Schulz vom Veranstalter «abiparty.com» in Berlin. Das Wichtigste rund um die Abiparty im Überblick.
Anmeldung bei der GEMA:
«Musik ist urheberrechtlich geschützt, deswegen muss jede öffentliche Veranstaltung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gemeldet sein», sagt der Hamburger Medienanwalt Ulrich Poser. Das gelte auch für Abipartys. Anmelden müssen die Abiturienten ihre Party bis drei Tage vor Beginn. «Für eine nicht angemeldete Veranstaltung kann eine Rechnung mit 100 Prozent Kontrollkosten-Zuschlag gestellt werden», sagt Florian Jackwerth von der GEMA in München. Musiknutzer zahlten so das Doppelte der ursprünglichen Gebühr. Der Kontakt zur GEMA läuft über die Bezirksdirektionen. Für eine Abifeier mit bis zu 2,50 Euro Eintritt in einer 200 Quadratmeter großen Halle werden laut GEMA 166,64 Euro Nutzungsgebühren fällig. In einigen Bundesländern haben Schulen aber auch Pauschalverträge mit der GEMA abgeschlossen.
Haftpflichtversicherung:
Wenn bei der Abifeier eine Box ins Publikum fällt oder jemand auf der Tanzfläche ausrutscht, kann das nicht nur schmerzhaft, sondern auch sehr teuer werden. «Deshalb lohnt sich gerade bei größeren Feiern der Abschluss einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung», sagt Stefan Modi, Anwalt für Veranstaltungsrecht in Augsburg. Bei Aufbau und Planung gilt es, auf allgemeine Sicherheitsvorschriften zu achten. «Fluchtwege müssen frei bleiben und offenes Feuer vermieden werden», rät Prof. Ulrich Wünsch vom Fachbereich Event-Management der Internationalen Fachhochschule (FH) Bad Honnef. Wenn man außerhalb der Schule feiert, ist man manchmal über den jeweiligen Club oder die Disco mitversichert.
Schankgenehmigung:
Wenn auf der Abiparty Bier verkauft werden soll, braucht man eine Schankgenehmigung. Entscheidend dafür ist, ob für die alkoholischen Getränke auf der Feier Geld verlangt wird. «An Jugendliche unter 16 darf überhaupt kein Alkohol ausgegeben werden», erklärt Rechtsanwalt Modi. 16- bis 18-Jährige dürfen nur Bier trinken. Überprüfen lässt sich das allerdings nur schwer. «Dass kein Alkohol an Minderjährige ausgeschenkt wird, lässt sich durch Eingangskontrollen vermeiden», rät Olaf Schulz. Grundsätzlich sei es daher besser, nur mit ungefähr Gleichaltrigen den Abschluss zu feiern. «Unter 18 gibt es keinen Eintritt.»
Sperrzeit:
Auch wenn wohl keiner Lust hat, bei der Planung schon an das Ende der Party zu denken, sollten Sperrzeiten im Auge behalten werden. Die sind in den jeweiligen Bundesländern unterschiedlich geregelt. «Bei besonderen Anlässen kann die Sperrstunde nach hinten verschoben werden», erklärt Modi. Das muss man allerdings im Vorfeld der Party mit dem Bürgermeister und der Polizei klären.
Meldung beim Ordnungsamt:
Ob man vorher Kontakt zum Ordnungsamt aufnehmen muss, hängt davon ab, wie die Abiparty aussieht. «Wenn in der eigenen Aula gefeiert wird, braucht man in der Regel keine Genehmigung», so Modi. Ist eine Outdoor-Party geplant, bei der man auf öffentlichen Plätzen unterwegs ist, sollte das Ordnungsamt informiert werden.
Verantwortliche benennen:
Sinnvoll für die Planung der Abifeier ist die Bildung von Komitees, rät Prof. Ulrich Wünsch. «Es sollte klar sein, wer für was verantwortlich ist. Das erleichtert die Planung ungemein.»
Infos der GEMA: www.gema.de/musiknutzer
Handbuch Abi der Fachhochschule Bad Honnef: www.fh-bad-honnef.de/cms/index.php/de/Projekte/Abi_Event_Award_2008
Veranstaltungsservice in Berlin: www.abiparty.com