1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Umzug: Das Finanzamt am aktuellen Wohnsitz ist zuständig

Steuerfragen Umzug: Das Finanzamt am aktuellen Wohnsitz ist zuständig

Wer umzieht, muss sich die Adresse des zuständigen Finanzamtes raussuchen. Denn das alte ist nicht mehr für die Steuererklärung zuständig. Dessen Briefe sollte man dennoch nicht ignorieren.

Von dpa 17.05.2021, 18:12
Wer umzieht, muss seine Steuererklärung an ein anderes Finanzamt schicken als zuvor. Denn zuständig ist immer das Finanzamt am aktuellen Wohnort.
Wer umzieht, muss seine Steuererklärung an ein anderes Finanzamt schicken als zuvor. Denn zuständig ist immer das Finanzamt am aktuellen Wohnort. Markus Scholz/dpa-tmn

Berlin - Früher oder später zieht fast jeder einmal um. Gerade wenn man von einer Stadt in eine andere oder innerhalb einer Großstadt umzieht, ist dann meist ein anderes Finanzamt zuständig. „Irritationen gibt es bei den Steuerpflichtigen immer wieder, ab wann das neue Finanzamt zuständig ist, da die Einkommensteuererklärungen ja stets nachträglich gemacht werden“, weiß Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin aus Erfahrung.

Generell gilt, dass immer das Finanzamt zuständig ist, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat, und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Steuerpflichtige dort wohnt.

„Ist der Steuerpflichtige beispielsweise im Mai 2021 umgezogen und will er seine Steuererklärungen 2018, 2019 und 2020 abgeben, muss er sie an das neue Finanzamt schicken“, erklärt Bauer. Welches Finanzamt in den Jahren 2018, 2019 und 2020 das Wohnsitzfinanzamt und damit zuständig gewesen ist, spielt grundsätzlich keine Rolle mehr.

Schreiben des alten Finanzamtes nicht ignorieren

Aus Sicht des Finanzamtes tritt der Zuständigkeitswechsel aber erst dann ein, wenn es vom Umzug erfährt. „Erreicht den Steuerpflichtigen aus dem Postnachsendeauftrag nach dem Umzug noch ein Schreiben des bisherigen Finanzamtes, muss er darauf reagieren und kann sich nicht darauf berufen, dass das Finanzamt gar nicht mehr zuständig ist“, gibt Bauer zu bedenken.

Dann sollte man dem bisherigen Finanzamt zumindest die neue Anschrift und geänderte Zuständigkeit mitteilen. Wenn der Steuerpflichtige seine Einkommensteuererklärungen beim neuen Finanzamt einreicht, muss er angeben, welches Finanzamt bisher zuständig war und wie seine Steuernummer dort lautete. Das neue Finanzamt bekommt dann die erforderlichen Daten und Unterlagen vom bisherigen Finanzamt.

Steuer-Id bleibt gleich

Wenn nach dem Umzug ein neues Finanzamt zuständig ist, gilt auch die bisherige Steuernummer nicht mehr. Lediglich die Steuer-Identifikationsnummer bleibt ein Leben lang unverändert. „Beim neuen Finanzamt kann man die Einkommensteuererklärungen aber problemlos ohne Steuernummer einreichen“, gibt Bauer Entwarnung.

Die gesonderte Beantragung einer Steuernummer zur Abgabe der Einkommensteuererklärung ist nicht erforderlich, da diese vom neuen Finanzamt automatisch zugewiesen wird.