Stiftung Warentest warnt Stiftung Warentest warnt: Versicherer tricksen bei Autounfällen - was man tun sollte

Köln - Nach einem nicht selbst verschuldeten Verkehrsunfall kommt es häufig vor, dass sich die Versicherung des Verursachers meldet und verspricht Gutachten, Reparatur und Mietwagen zu übernehmen. Was zunächst gut klingt, ist tatsächlich oft ein Trick der Versicherer, vor dem jetzt das Verbrauchermagazin „Finanztest“ der Stiftung Warentest warnt.
Denn Ziel der Versicherer ist es nicht, dem Unfallopfer zu helfen, sondern die Entschädigung so niedrig wie möglich zu halten. Nach einem unverschuldeten Unfall sollte deshalb niemals der gegnerische Versicherer kontaktiert werden.
„Er ist nicht Partner des Geschädigten, schon gar nicht Helfer, sondern will die maximal mögliche Ersparnis für sich selbst herausholen“, erklärt Finanztest. Stattdessen sollte immer ein Anwalt eingeschaltet werden.
So tricksen die Versicherer
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nehmen die gegnerischen Versicherer so schnell wie möglich Kontakt zu dem Unfallopfer auf. Häufig rufen sie noch am Unfallort an, so das Verbrauchermagazin. So soll erreicht werden, dass dem Geschädigten keine Zeit bleibt, sich über seine Rechte zu informieren.
Viele Ansprüche, die der Geschädigte eigentlich hat, fallen so weg. Gleichzeitig übernehmen die Versicherer so die Kontrolle über die Reparatur des Autos. Der Besitzer kann nicht nachvollziehen, ob die Werkstatt gute Arbeit leistet.
Gutachter selbst beauftragen
Oft will die gegnerische Versicherung auch den Gutachter stellen. Hier lautet der Rat, unbedingt einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen. Das darf auf Kosten des Versicherers passieren, solange keine Teilschuld am Unfall besteht und der Schaden über 1000 Euro liegt. Außerdem sei der Titel „Kfz-Sachverständiger“ nicht geschützt. Es sollte also immer geprüft werden, ob es sich bei dem Gutachter um einen Kfz-Meister handelt.
Ein Mietwagen muss gestellt werden
An vielen weiteren Punkten versuchen die Versicherer zu sparen. Dem Geschädigten muss zum Beispiel gleich nach dem Unfall ein Mietwagen gestellt werden. Selbst wenn er diesen wegen Verletzung nicht nutzen kann. Dann darf eine andere Person den Wagen fahren.
Wer keinen Mietwagen nimmt, dem steht eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung zu. Je nach Modell liegt diese zwischen 25 und 170 Euro pro Tag. Außerdem muss der Versicherer den Zuschlag für eine Vollkaskoversicherung des Mietwagens übernehmen. Auch dann, wenn der Unfallwagen nicht vollkaskoversichert war.
Anrecht auf eine Markenwerkstatt
Da Markenwerkstätten oft teurer sind als freie Werkstätten, muss der Versicherer den Wagen nur in einer Markenwerkstatt reparieren lassen, wenn das Auto nicht älter als drei Jahre ist. Wenn aber der Geschädigte seinen Wagen bis jetzt immer in eine Markenwerkstatt gebracht hat, spielt das Alter des Wagens keine Rolle, dann muss der Versicherer die Markenwerkstatt bezahlen.
Übrigens rät „Finanztest“ davon ab, die Schadenabwicklung von einer Werkstatt übernehmen zu lassen. „Viele bieten Rundum-Sorglos-Pakete inklusive Mietwagen. Doch auch die Werkstatt verfolgt ihre eigenen Interessen“.
Auch das Abschleppen des Wagens muss vom Versicherer übernommen werden. Selbst wenn die Heimatwerkstatt des Unfallopfers bis zu 120 Kilometer entfernt liegt, muss der Wagen dorthin gebracht werden.
Immer eigenen Anwalt einschalten
Wer also schuldlos in einen Unfall involviert ist, sollte zunächst auf keinen Fall auf Anrufe des gegnerischen Versicherers eingehen. Finanztest erklärt: „Der Sachbearbeiter der gegnerischen Versicherung ist Ihnen weit überlegen. Er ist geschult, bei der Entschädigung zu sparen. Die Versicherer kürzen systematisch, auch bei Kleinigkeiten“.
Gerade aus diesem Grund sollte der Geschädigte immer einen Anwalt einschalten. Auch wenn die Schuldfrage geklärt und der Schaden nur gering ist. Der Geschädigte hat immer das Recht, sich auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen Anwalt zu nehmen, solange er keine Schuld am Unfall trägt.