1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Reform zum 1. Mai: Reform zum 1. Mai: Das müssen Sie als Mieter und Vermieter wissen

Reform zum 1. Mai Reform zum 1. Mai: Das müssen Sie als Mieter und Vermieter wissen

30.04.2013, 15:30
Demo in Berlin gegen zu hohe Mieten: Mieterhöhungen können in bestimmten Ballungsgebieten künftig gedeckelt werden.
Demo in Berlin gegen zu hohe Mieten: Mieterhöhungen können in bestimmten Ballungsgebieten künftig gedeckelt werden. dpa Lizenz

Halle (Saale)/DMN/DPA - Ein Baugerüst vor dem Fenster müssen Mieter künftig eine Weile ertragen. Das gilt vor allem, wenn es für eine energetische Modernisierung aufgebaut wurde. Mit der Mietrechtsreform, die ab 1. Mai gilt, sollen die Hürden für Vermieter gesenkt werden.

Das ist eines der wesentlichen Ziele der Mietrechtsreform. Mieter müssen also auch Lärm und Schmutz für mehrere Wochen hinnehmen, wenn ihr Vermieter entsprechende Umbauten vornimmt. „Drei Monate lang dürfen sie die Miete in diesem Fall nicht mindern“, erklärt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin.

Allerdings sind Mietminderungen nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) weiterhin möglich, wenn Reparaturen oder wohnwertverbessernde Maßnahmen durchgeführt werden und zum Beispiel ein Fahrstuhl eingebaut wird. „Auch wenn der Hausflur gestrichen wird, können Sie die Miete weiterhin mindern“, sagt Happ. (gs)

In unserer Bildergalerie finden Sie wichtige Änderungen des Mietrechts im Überblick: