1. MZ.de
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Post, Mail, Telefon: Post, Mail, Telefon: So wehren sich Verbraucher gegen unerwünschte Werbung

Post, Mail, Telefon Post, Mail, Telefon: So wehren sich Verbraucher gegen unerwünschte Werbung

27.12.2018, 05:30
Nicht nur im Briefkasten lauert nervige Werbung.
Nicht nur im Briefkasten lauert nervige Werbung. picture alliance/Oliver Berg/dpa

Kiel - Klingelt abends das Telefon, und am anderen Ende der Leitung will einem ein Call-Center-Mitarbeiter etwas verkaufen, dann ist das vor allem eines: ärgerlich. Das gilt ebenso für unerwünschte Werbung im Briefkasten oder per E-Mail.

Mehrheit der Deutschen Opfer von ungewollter Werbung

Betroffen sind viele: Laut einer repräsentativen Umfrage des Marktwächters Digitale Welt der Verbraucherzentralen wurde bereits mehr als die Hälfte der Verbraucher in Deutschland (56 Prozent) mindestens einmal unaufgefordert von Unternehmen kontaktiert.
Besonders häufig geht es bei den Werbemaßnahmen um neue Telefonverträge, Energieversorgung oder Glücksspiele.

„Die Tendenz ist steigend“, sagt Carolin Bongartz von der Bundesnetzagentur. Eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur ist eine Option, mit unerwünschter Werbung umzugehen. Noch besser ist es, Anrufen und Hausbesuchen vorzubeugen. 

Kunden dürfen nicht einfach angerufen werden

Denn Unternehmen dürfen Kunden nicht einfach anrufen, erklärt Peter Brammen von der Wettbewerbszentrale. „Ein Verbraucher muss aktiv und bewusst erklären, über welche Kanäle er zu welchem Zweck kontaktiert werden darf.“ Die Einwilligung darf also nicht im Kleingedruckten versteckt sein. 

Doch um diese Erlaubnis zu bekommen, bedienen sich manche Firmen einer eigentlich alten Masche, die aber noch immer gut funktioniert, erzählt Brammen. „Sie nutzen Stellen, an denen der Verbraucher nicht damit rechnet: Gewinnspiele, Veranstaltungen und Zeitungsanzeigen.“ Häufig würden Gewinnspiele nur zu diesem Zweck durchgeführt.

Julia Buchweitz, Expertin für Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, rät zur Datensparsamkeit. Bei einem Vertrag sei es etwa sinnvoll, nur die Pflichtangaben auszufüllen, die es wirklich für den Abschluss braucht. Freiwillig solle niemand die Telefonnummer angeben. Klingelt dennoch das Telefon oder steht jemand an der Haustür, helfen diese Maßnahmen, um den Verkäufer loszuwerden:

Telefon

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit solchen Anrufern umzugehen. Am einfachsten ist, direkt aufzulegen. Wer es sich zutraut, sollte nachfragen, wer anruft, woher das Unternehmen seine Daten hat und dann weitere Kontaktversuche verbieten.

Die Bundesnetzagentur kann bei unerlaubter Telefonwerbung Bußgelder bis 300 000 Euro verhängen. Verbraucher sollten daher Anrufe melden. „Wir brauchen möglichst konkrete Angaben zum Fall“, erklärt Bongartz. „Rufnummer des Anrufers, Datum, Angaben zum beworbenen Produkt sowie zur Person des Werbenden und die möglichst detaillierte Wiedergabe des Gesprächsinhalts helfen uns weiter.“

Wer wiederholt angerufen wird, kann bestimmte Nummern etwa durch seinen Telefonanbieter sperren lassen. Ein Spickzettel neben dem Telefon kann helfen, klare Absagen zu erteilen. „In solchen Fällen muss man nicht höflich sein“, betont Buchweitz. Hat man doch einen Vertrag am Telefon geschlossen, gilt eine Widerrufsfrist von mindestens 14 Tagen.

Haustür

„Werbung an der Haustür ist nicht so einfach zu verbieten, denn grundsätzlich darf jeder klingeln“, erklärt Brammen. Auch ist es schwierig, eine Person an der Haustür abzuwimmeln. Hier muss man also besonders hart sein. Buchweitz rät, die Kette an der Tür vorzulegen und niemanden in die Wohnung zu lassen.

Im Zweifel soll der Vertreter die Unterlagen dalassen. Auch ein Anruf bei der Kundenhotline des Unternehmens bringt oft Klarheit. Nach Vertragsschluss gilt auch bei einem Haustürgeschäft eine 14-tägige Widerrufsfrist.

E-Mail

Wenn Werbe-Mails nerven, kann man der Nutzung seiner E-Mail-Adresse einfach widersprechen. Landen die Nachrichten dann weiterhin im Postfach, ist dies ein Fall für die Bundesnetzagentur. Gegen Spam-Mails hilft ein wirksamer Spam-Filter. Beschwerden können auch an den Verband der Internetwirtschaft (eco) gerichtet werden.

Post 

Allgemeine Wurfsendungen, wie Flyer vom Pizzaboten oder Werbebroschüren von Umzugsfirmen lassen sich mit einem Aufkleber am Briefkasten eindämmen, der Werbung verbietet. Wer möchte, kann seine Adresse online auch in die sogenannte Robinsonliste eintragen - dann streichen Werbeunternehmen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband sind, Verbraucher aus ihren aktuellen Adressenlisten.  (dpa/tmn)